Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
verein:satzung [10.10.2013 18:23] – Formatierung der Überschriften angepasst marvin | verein:satzung [08.11.2023 08:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt“ ====== | + | ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt |
- | In der Fassung vom 28. Mai 2013 | + | In der Fassung vom 25. Oktober 2023 |
===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ||
- | - Der Verein trägt den Namen „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt“. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Erfurt eingetragen und der Name dann um den Zusatz „e.V.“ | + | - Der Verein trägt den Namen „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“. |
- Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. | - Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. | ||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
- Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung | - Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung | ||
* der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe | * der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe | ||
- | * der Kunst und der Kultur | + | * der Kunst und der Kultur\\ auf den Themengebieten |
- | * auf den Themengebieten | + | |
* der Informationstechnologie | * der Informationstechnologie | ||
* der Computersicherheit und | * der Computersicherheit und | ||
Zeile 29: | Zeile 28: | ||
- Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, | - Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, | ||
- Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig | - Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig | ||
- | * Veranstaltung von öffentlichen | + | * Veranstaltung von öffentlichen |
* gemeinschaftliche, | * gemeinschaftliche, | ||
* Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse | * Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse | ||
Zeile 68: | Zeile 67: | ||
- Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. | - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. | ||
- Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. | - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. | ||
+ | - Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben. | ||
- Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. | - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. | ||
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung, | - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, | ||
Zeile 83: | Zeile 83: | ||
- Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | ||
- Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | ||
- | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt | + | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt |
- Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | ||
- Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. | - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. |