Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen entweder
a) einen vollen Beitrag von 20 Euro / Monat
b) einen ermäßigten Beitrag von 10 Euro / Monat.
Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Studenten sowie Rentner bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Der ermäßigte Beitrag kann zudem auf Antrag vom Vorstand gewährt werden.
(entfallen)
Die Beiträge für Fördermitglieder werden in gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand festgelegt.
Zusätzliche Spenden können nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechnet werden.
In Fällen, in denen die in Absatz 1 und 2 festgelegten Mitgliedsbeiträge für ein ordentliches Mitglied unzumutbar erscheinen, entscheidet der Vorstand nach Anhörung über einen individuellen Beitrag. Der Vorstand darf seine Entscheidung jeweils nur für ein Jahr fällen. Im Falle des Fortbestehens der Gründe für die Beitragsminderung ist eine erneute Anhörung für jedes weitere Jahr erforderlich. Der individuelle Beitrag beträgt mindestens 1 Euro/Monat.