(Um personenbezogene Daten gekürzte Fassung)
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 3 Satzungsänderung
TOP 4 Sonstiges
Stephan Jauch eröffnet die Versammlung am 28.05.2013 um 19:45 Uhr CEST in Erfurt und begrüßt die anwesenden Vereinsmitglieder, ganz besonders als Neumitglied.
Ursprüngliche Fassung vom 01.05.2013:
§ 2 Nr. 4
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.
…
§ 11 Nr. 2
Bei Auflösung des Vereins, Aufhebung der Körperschaft oder Wegfall der gemeinnützigen Zwecke darf das Vermögen der Körperschaft nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung wird das Vermögen einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke übertragen, die ebenfalls den Auftrag zur Bildung und Volksbildung im Umgang mit Informationstechnologie wahrnimmt. Näheres kann die Geschäftsordnung regeln.
In § 2 Nr. 4 ist der erste Satz ersatzlos zu streichen.
In § 11 Nr. 2 wird geändert in „Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung von Bildung und Erziehung.„
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung am 28.05.2013 um 20:50 Uhr CEST