Anmerkung: Gegenüber dem Pad wurden die TOP ganzzahlig neue durchnummeriert.
Das Plenum wurde um 19:40 Uhr eröffnet.
Anwesende:
Mumble:
0. Entspannt euch und werdet kreativer. Alle! (wirklich alle? Ich hab voll keine Lust… ;_; )
1. Präsentation Liquid Feedback von Liquid Erfurt für den Verein
2. Amazon Affiliate Link moeglich?
3. ChaosTreff als zusätzliche Veranstaltung
4. Raumordnung
5. Spendenueberweisungen
6. Vorstellung Idee BS-Display von Max
7. Lokaler Server
8. Congress everywhere?
9. Erinnerung: Veranstaltungsliste
10. Vorstellung und Bitte um Teilnahme für Förderverträge Makerspace
11. Rollenspielabende
12. Migration des kleinen Netzwerkschrankes in den großen Netzwerkschrank
13. Neumöblierung des Bytespeichers
„Das Modell Partnerwerbung
Bei dieser Werbeform (Affiliate-Marketing) setzt der Verein auf seiner Website oder in E-Mails einen Partnerlink auf einen Internetshop. Kommt jemand über einen solchen Link auf den Shop und kauft dort etwas, erhält der Verein eine – meist umsatzabhängige – Provision.
Für das Mitglied entstehen keine Kosten oder Vorteile. Es nutzt den Zugang zum jeweiligen Online-Angebot und generiert damit für den Verein Provisionseinnahmen. Es tätigt Einkäufe, die es ohnehin machen würde, lediglich mit dem Umweg über das Affiliate-Programm.
Beim Verein sind diese Provisionen Einnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit den entsprechenden ertrag- und umsatzsteuerlichen Folgen. Das gleiche gilt für Werbeformen, die nicht internetbasiert sind. Dazu gehört etwa das Verteilen von Kundenkarten an die Vereinsmitglieder, wobei der Verein Provisionen aus allen Konsumumsätzen erhält, die das Unternehmen mit den Kundenkarten erzielt.“
Aus den Bedingungen:
„Der Partner ist nicht berechtigt, während einer Session, die über einen Link auf der eigenen Site eröffnet wurde, Produkte zu eigener Nutzung, zum Wiederverkauf oder zu sonstigen kommerziellen Zwecken zu erwerben. Dies beinhaltet auch Bestellungen für Kunden oder im Auftrag von Kunden oder Bestellungen von Produkten für Freunde, Angehörige oder Geschäftspartner. Wird hiergegen verstoßen, ist Amazon.de berechtigt, die Werbekostenerstattung einzubehalten und/oder diesen Vertrag zu kündigen.“
Trifft das auf Vereinmitglieder zu?
Weitere Hintergründe zur Entscheidungsfindung:
Hintergrund:
vertagt