bytespeicher:raumordnung

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Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im Entwurfszustand und nicht verbindlich eingeführt.

Ausgangsmaterial für unsere Raumordnung bildet die Raumordnung des Hackerspace Saar.

Diskussion im Pad Raumordnung_Diskussion. Bitte unten im Text nur direkte Änderungen.

Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung.

Alternativ kann eine Änderung im Rahmen eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen.

Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen, betrieben durch den Verein zur Förderung der Technikkultur in Erfurt e.V., akzeptier Mitglieder und Nicht-Mitglieder diese Raumordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Raumordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.

Der Aufenthalt in den Vereinsräumen erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei den Vereinsräumen handelt es sich um Gemeinschaftsräume. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen.

Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Vor den Aussentüren darf geraucht werden. Zigarettenreste müssen im Aschenbecher entsorgt werden.

Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, ggfs. im Wiki dokumentiert und auf der Mailingliste bekannt gegeben werden.

Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. In den Vereinsräumen gelten insbesondere § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).

Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen in den Vereinsräumen wird durch dieses Gesetz geregelt.

Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Es ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.

Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen und in der Liste zu aktualisieren. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied zu übergeben. Findet sich kein interessiertes Mitglied, kann der Schlüssel auch dem Vorstand zur Verwaltung übergeben werden.

Der Vorstand kann jederzeit über die Herausgabe eines Schlüssels verfügen.

Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, diese ebenfalls zu verlassen.

Für den Verschluss der Räume, der Zwischentüren und der Haustür, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, ist das jeweils letzte den Raum verlassende Mitglied verantwortlich.

Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen.

Das erste anwesende Mitglied, welches die Räume aufschließt, hat dafür Sorge zu tragen, dass der Briefkasten in der Toreinfahrt kontrolliert wird.

Vereinsrelevante Post ist in den Raum mitzunehmen und dem Vorstand oder dem betreffenden Mitglied zu übergeben oder in einer gekennzeichneten Kiste abzulegen. Der Vorstand ist, falls nicht anwesend, über die Post zu informieren. Offensichtliche Werbung oder Zeitungen können gelesen oder unmittelbar im Papiercontainer entsorgt werden.

Persönliche Post mit Bezug zum Verein darf an die Liebknechtstraße adressiert werden. Päckchen oder Pakete dürfen nur an die Vereinsadresse geliefert werden lassen, wenn eine persönliche Annahme sichergestellt werden kann.

Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Diese Regelung ist zeitlich auf ein verlängertes Wochenende begrenzt.

Die Küche ist hygienisch zu hinterlassen. Herumstehendes Geschirr ist in die Schränke bzw. den Geschirrspüler zu verräumen. Nach der Nutzung von Geräten (z.B. Herd oder Backofen) müssen diese sauber hinterlassen werden. Der Geschirrspüler ist unabhängig vom Beladungsstand (außer 'leer') spätestens am Mittwoch Abend zu starten.

Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Ebenso das Bestellen von Essenslieferungen in die Vereinsräume. Der entstehende Müll muss, wie auch im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, am selben Tag entsorgt werden.

Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt. Verdorbene, abgelaufene und offene unbeschriftete Nahrungsmittel im Kühlschrank sind unverzüglich zu entsorgen.

Getränke und Snacks stehen in den Vereinsräumen kostenlos zur Verfügung. Es wird dringend um eine Spende mindestens in Höhe der ausgehangenen, empfohlenen Beispielspenden gebeten.

Es darf aus der Spendenkasse gewechselt werden. „Vorrausspenden“ sind in der aushängenden Liste zu dokumentieren.

Der Kühlschrank ist bei Entnahme von Getränken ausreichend mit neuen Flaschen zu befüllen, sofern vorhanden. Leergut ist in den bereitgestellten Kästen zu sammeln und zu sortieren.

Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand.

Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Nicht-Mitglieder haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) schonend zu behandeln, Müll und Schmutz zu vermeiden und sauber zu hinterlassen.

Wird der Raum in einem verschmutzten Zustand vorgefunden, findet vor jeder anderen Aktivität eine Wiederherstellung des sauberen Zustands statt.

Verschmutzungen durch Gastveranstaltungen sind durch die ausführenden Gäste zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung können weitere Veranstaltungen der Gäste untersagt werden.

Die Toilettenanlage wird durch mehrere Mietparteien genutzt und ist daher sauber zu hinterlassen. Die Grundreinigung wird durch den Vermieter organisiert.

Zwischen den Reinigungsterminen können größere Mengen Papierhandtücher anfallen. Volle Mülleimer in den Toiletten sind sofort zu entleeren.

Fehlende Papierhandtücher und Toilettenpapier können durch den Verein zur Verfügung gestellt und durch Mitglieder eigenständig nachgefüllt werden. Bei Entnahme ist der Vorrat zu prüfen und der Vorstand zu informieren, insbesondere bevor das Toilettenpapier verbraucht ist.

Der angefallenen Müll ist zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll.

Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten/Mülleimer überprüft und ggfs. in der Tonne vor dem Haus entsorgt werden. Essensabfälle und verschmutzte Essensverpackungen sind in jedem Fall bei Veranstaltungsende zu entsorgen.

Bei Entnahme neuer Mülltüten ist die verbleibende Menge zu prüfen und bei Aufgebrauch der Vorstand zu informieren.

Das Hausrecht des Vereins zur Förderung der Technikkultur Erfurt e.V. wird durch eine/n von ihm autorisierte/n Vertreter/in wahrgenommen. Personen, welche sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.

Verantwortlich für vorgeführten Audio/Videoinhalte ist derjenige, der das Abspielen veranlasst.

Sämtliche Bestimmungen des Jugendschutzes, des Emissionsschutzes sowie des Urheberrechts und der gültigen Lizenzvereinbarungen sind einzuhalten. Der Inhalt hat nicht gegen ggfs. im Code-of-Conduct festgehaltene Regeln zu verstoßen.

Beim Abspielen von Bild/Tonmaterial außerhalb gesonderter Veranstaltungen zum reinen Unterhaltungszweck ist auf alle Anwesenden Rücksicht zu nehmen und eine Störung auf Wunsch zu unterlassen. Es ist zu beachten, dass insbesondere als OpenSpace gekennzeichnete und anmeldungsfreie Veranstaltungen „öffentliche Vorführungen“ im Sinne der GEMA sein können.

Live-Streaming (sowohl Video, als auch Audio) aus den Vereinsräumen ist den Anwesenden anzukündigen und bei Widerspruch einzustellen. Live-Streaming-Veranstaltungen sind davon ausgenommen. Regelmäßige Streaming-Veranstaltungen sind mit dem Vorstand abzustimmen und auf Einhaltung einer möglichen Rundfunkzulassung zu prüfen (vgl. §§ 20 ff. RStV).

„[…] So braucht man für ein regelmäßiges, journalistisch-redaktionell geprägtes Live-Programm, das sich an mehr 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, eine Rundfunkzulassung.“

Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung. Zusätzlich ist WPA2-verschlüsseltes WLAN (SSID bytespeicher.org und bytespeicher-nat) vorhanden. Das Passwort kann bei anderen Mitglieder erfragt werden.

Veränderungen der Netzwerkstruktur sind mit dem Vorstand abzustimmen und zu dokumentieren.

Mitgliedern ist es gestattet, eigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches).

Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. Besucher sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht über den Verein für Schäden an sich selbst versichert.

Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in u.U. in vollem Umfang. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Der Verein oder anwesende Mitglieder können nicht für den Verlust oder mögliche Beschädigungen von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden und auch keinen Ersatz für ggf. beschädigte oder entwendete Gegenstände leisten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzenden.

Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden.

Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden toleriert wird. Weiterhin muss auf die übrigen Benutzer des Hauses sowie die umliegenden Nachbarn geachtet werden. Die Lärmemission darf eine übliche Bewohnungslautstärke nicht überschreiten.

Zwischen 22.00 und 8.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Besonders beim Rauchen vor und hinter dem Gebäude gilt es, die Nachbarschaft zu respektieren. Laute Gespräche und Gelächter müssen vermieden werden.

Raumnutzende müssen alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern.

Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder eine Mehrfachsteckerleiste mit Schalter eingeschaltet ist. Die zentralen Versorgungsleisten an den Werktischen sind beim Verlassen abzuschalten.

Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend zu melden, beispielsweise über die Mailingliste, und ggf. duch die/den Verursacher/in zu ersetzen.

Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur Verfügung. Eine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen.

Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind am Objekt mit Eigentümernamen zu kennzeichnen. Sachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert.

Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden.

Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werden. Eigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangen. Der Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer/Spender. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen.

Sachspenden und Leihgaben, die nicht funktionstüchtig sind, sind vorzugsweise bis zur Reparatur als Projektmaterialien zu behandeln.

Alle mitgebrachten Geräte und Materialien, die nicht Leihgabe oder Spende sind, sind automatisch Projektmaterialien und bleiben in der Verantwortung der Eigentümer. Projektmaterial, welches nicht in den privaten Boxen gelagert wird, ist durch den Eigentümer zu kennzeichnen. Wenn möglich sind alle Projektmaterialien in den Boxen zu lagern. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch die lagernden Materialien zu vermeiden. Der Vorstand kann zum Entfernen von Projektmaterialien außerhalb der privaten Boxen auffordern.

Mit fremden Projektmaterial ist vorsichtig und respektvoll umzugehen. Eine Benutzung oder Veränderung bedarf der Zustimmung des Eigentümers.

Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz.

Materialien oder Geräte, die wegen fehlender Anmeldung oder fehlender Beschriftung den oben genannten Kategorien nicht zuzuordnen sind, werden als Schrott betrachtet. Ebenso kann der Vorstand oder ein aufräumendes Mitglied Vereinseigentum als Schrott definieren. Schrott wird in einer gekennzeichneten Kiste für mindestens einen Monat aufbewahrt.

Jedes Mitglied darf sich aus dieser Kiste bedienen. Werden Dinge aus der Kiste herausgenommen, sind sie als Projektmaterial zu kennzeichnen oder aus dem Space zu entfernen.

Der Inhalt der Kiste wird regelmässig entsorgt. Der Inhalt der Kiste wird spätestens 7 Tage vor Entsorgung durch ein Foto für Vereinsmitglieder veröffentlicht. Einspruch gegen die Entsorgung muss innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.

Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können innerhalb der Vereinsräume und in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen.

Die Rechner und Systeme in den Vereinsräumen, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werden. Ebenso ist es untersagt, im Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt.

Körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Hausverbot für alle Beteiligten, über eine Aufhebung des Hausverbots entscheidet der Vorstand. Die Beteiligten können sich gegenüber dem Vorstand oder auf Wunsch dem Plenum zu der Angelegenheit äußern.

Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich, freundlich, hilfsbereit und nicht-diskriminierend zu erfolgen. Näheres kann ein Code-of-Conduct regeln, über welchen die Mitgliederversammlung entscheidet. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Vorstand oder zur Entscheidung die Mitgliederversammlung angerufen werden.

Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder.

Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen.

Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen.

Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand.

Sollten Kinder unter den Gästen sein, obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.

Es kann keine erhöhte Haftung gewährleistet werden. Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achten, dass in beiden Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden.

Insbesondere sind Chemikalien, scharfe Werkzeuge und stromführende, offene Verkabelung nur außerhalb der Kinderreichweite zu lagern.

Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren.

Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Im Zweifel ist von einer Gefährdung und somit dem Verbot auszugehen. Die Sicherheit der Nutzenden der Vereinsräume hat in jedem Falle Vorrang.

Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind.

Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten.

Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Raumnutzenden. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen.

Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen.

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar.

  • bytespeicher/raumordnung.1479657119.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 20.11.2016 16:51
  • von bernd