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verein:raumordnung [20.11.2016 17:10] – Gliederung zum Teil neu strukturiert, insbesondere Hygiene zusammengefasst bernd | bytespeicher:raumordnung [06.11.2023 20:03] (aktuell) – bernd | ||
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- | **Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im __Entwurfszustand__ und nicht verbindlich eingeführt.** | + | ====== Raumordnung ====== |
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+ | **Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im __Entwurfszustand__ | ||
===== Vorbemerkungen ===== | ===== Vorbemerkungen ===== | ||
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Diskussion im Pad [[https:// | Diskussion im Pad [[https:// | ||
- | ===== Raumordnung (Entwurf) ===== | ||
- | ==== Allgemeines ==== | + | ----- |
- | === Hausrecht | + | ====== Raumordnung (Entwurf) ====== |
- | Das Hausrecht des Vereins zur Förderung der Technikkultur Erfurt e.V. wird durch eine/n von ihm autorisierte/ | + | ===== Allgemeines ===== |
- | === Gültigkeit und Änderung der Raumordnung | + | ==== Hausrecht ==== |
- | Ein Vorschlag | + | Das Hausrecht des Vereins |
- | Alternativ kann eine Änderung | + | ==== Gültigkeit und Änderung |
Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen. | Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen. | ||
- | === Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen === | + | Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung. Alternativ kann eine Änderung im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. |
- | Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen, | + | < |
- | Der Aufenthalt in den Vereinsräumen erfolgt auf eigene Gefahr. | + | Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder. |
- | Bei den Vereinsräumen | + | Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. |
- | Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Vor den Aussentüren darf geraucht | + | Termine für ein Plenum |
- | Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, | + | //Plenum als allgemeine Info ins Wiki auf eigene Seite// |
- | Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. In den Vereinsräumen | + | ==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen |
+ | Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen wird die Raumordnung akzeptiert. < | ||
+ | Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend dem Vorstand zu melden und ggf. durch die/den Verursacher/ | ||
- | ==== Hygiene ==== | + | Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. |
- | === Vereinsräume === | + | Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, |
- | Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder | + | Bei Bild- und Tonaufnahmen gelten § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes |
- | Wird der Raum in einem verschmutzten Zustand vorgefunden, | + | ==== Haftung ==== |
- | Verschmutzungen durch Gastveranstaltungen | + | Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Sie sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht durch den Verein für Schäden an sich selbst oder ihrem Eigentum versichert. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. |
- | === Küche === | + | Der Verein kann nicht für den Verlust von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzenden. |
- | Herumstehendes Geschirr ist in Schränke bzw. den Geschirrspüler zu verräumen. Nach der Nutzung von Geräten | + | Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße |
- | === | + | ==== Sachspenden und Leihgaben ==== |
- | Die Grundreinigung wird durch den Vermieter organisiert. | + | Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind mit Eigentümernamen zu kennzeichnen. Sachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert. |
- | Die Toilettenanlage ist sauber zu hinterlassen, | + | Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden. |
- | Fehlende Papierhandtücher und Toilettenpapier können durch den Verein zur Verfügung gestellt und durch Mitglieder eigenständig nachgefüllt | + | Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart |
- | === Müllentsorgung | + | ===== Raumnutzung ===== |
- | Der angefallenen Müll ist zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten, | + | ==== Zugang ==== |
- | Beim Verlassen | + | Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung |
- | Bei Entnahme neuer Mülltüten | + | Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend |
+ | ==== Schlüsselnutzung ==== | ||
- | ==== Jugendschutz ==== | + | Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied oder dem Vorstand zur Verwaltung zu übergeben. |
- | Es gilt das Jugendschutzgesetz, | + | Der Vorstand kann jederzeit die Herausgabe |
- | Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG). | + | ==== Verhalten ==== |
- | ==== Öffnung/ | + | Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich und tollerant zu erfolgen. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Verein angerufen werden. |
- | Es ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied | + | Die Rechner und Systeme |
- | Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen und in der Liste zu aktualisieren. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied zu übergeben. Findet sich kein interessiertes Mitglied, kann der Schlüssel auch dem Vorstand zur Verwaltung übergeben werden. | + | ==== Kindertauglichkeit ==== |
- | Der Vorstand kann jederzeit über die Herausgabe eines Schlüssels verfügen. | + | Sollten Kinder unter den Gästen sein, obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. |
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- | Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist. Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren Anwesenden auffordern, diese ebenfalls zu verlassen. | + | |
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- | ==== Türen und Fenster, Licht ==== | + | |
- | + | ||
- | Für den Verschluss der Räume, der Zwischentüren und der Haustür, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, | + | |
- | + | ||
- | Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen. | + | |
+ | Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achten, dass in Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden. | ||
==== Briefkasten ==== | ==== Briefkasten ==== | ||
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Persönliche Post mit Bezug zum Verein darf an die Liebknechtstraße adressiert werden. Päckchen oder Pakete dürfen nur an die Vereinsadresse geliefert werden lassen, wenn eine persönliche Annahme sichergestellt werden kann. | Persönliche Post mit Bezug zum Verein darf an die Liebknechtstraße adressiert werden. Päckchen oder Pakete dürfen nur an die Vereinsadresse geliefert werden lassen, wenn eine persönliche Annahme sichergestellt werden kann. | ||
+ | ==== Verlassen der Räume ==== | ||
- | ==== Übernachtungen ==== | + | Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren anwesenden Nicht-Mitglieder auffordern, diese ebenfalls zu verlassen. |
- | Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich | + | Für den Verschluss der Räume, der Zwischentüren und der Haustür, ebenso |
+ | Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen. | ||
+ | ==== Übernachtungen ==== | ||
+ | Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. | ||
+ | ==== Haustiere ==== | ||
+ | |||
+ | Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar. | ||
==== Speisen und Getränke ==== | ==== Speisen und Getränke ==== | ||
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Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand. | Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand. | ||
+ | ==== Jugendschutz ==== | ||
+ | Es gilt das Jugendschutzgesetz, | ||
+ | Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG). | ||
+ | ==== Netzwerk ==== | ||
+ | Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung. | ||
+ | Veränderungen der Netzwerkstruktur sind mit dem Vorstand abzustimmen und zu dokumentieren. | ||
- | + | Mitgliedern ist es gestattet, eigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches). | |
- | + | ||
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==== Audio/Video ==== | ==== Audio/Video ==== | ||
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> "[...] So braucht man für ein regelmäßiges, | > "[...] So braucht man für ein regelmäßiges, | ||
- | ==== Netzwerk | + | ===== Hygiene ===== |
- | Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung. | + | ==== Vereinsräume ==== |
- | Veränderungen | + | Die allgemeine Grundreinigung |
- | Mitgliedern ist es gestattet, eigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches). | + | Wird der Raum in einem verschmutzten Zustand vorgefunden, findet vor jeder anderen Aktivität eine Wiederherstellung des sauberen Zustands statt. |
+ | Verschmutzungen durch Gastveranstaltungen sind durch die ausführenden Gäste zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung können weitere Veranstaltungen der Gäste untersagt werden. | ||
- | ==== Haftung | + | ==== Küche |
- | Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. Besucher sind während | + | Herumstehendes Geschirr ist in Schränke bzw. den Geschirrspüler |
- | Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/ | + | ==== Toiletten ==== |
- | Der Verein oder anwesende Mitglieder können nicht für den Verlust oder mögliche Beschädigungen von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden und auch keinen Ersatz für ggf. beschädigte oder entwendete Gegenstände leisten. | + | Die Grundreinigung wird durch den Vermieter organisiert. |
- | Für die Sicherheit | + | Die Toilettenanlage ist sauber zu hinterlassen, |
+ | Fehlende Papierhandtücher und Toilettenpapier können durch den Verein zur Verfügung gestellt und durch Mitglieder eigenständig nachgefüllt werden. Bei Entnahme ist der Vorrat zu prüfen und der Vorstand zu informieren, | ||
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+ | ==== Müllentsorgung ==== | ||
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+ | Der angefallenen Müll ist zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten, | ||
- | ==== Lärmschutz ==== | + | Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten/ |
- | Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige | + | Bei Entnahme neuer Mülltüten ist die verbleibende Menge zu prüfen |
- | Zwischen 22.00 und 8.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Besonders beim Rauchen vor und hinter dem Gebäude gilt es, die Nachbarschaft zu respektieren. Laute Gespräche | + | ===== Lärm-, Brand- |
+ | ==== Lärmschutz ==== | ||
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+ | Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. < | ||
+ | |||
+ | Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Besonders beim Rauchen vor und hinter dem Gebäude gilt es, die Nachbarschaft zu respektieren. Laute Gespräche und Gelächter müssen vermieden werden. | ||
==== Brandschutz ==== | ==== Brandschutz ==== | ||
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Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder eine Mehrfachsteckerleiste mit Schalter eingeschaltet ist. Die zentralen Versorgungsleisten an den Werktischen sind beim Verlassen abzuschalten. | Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder eine Mehrfachsteckerleiste mit Schalter eingeschaltet ist. Die zentralen Versorgungsleisten an den Werktischen sind beim Verlassen abzuschalten. | ||
+ | ==== Umweltschutz ==== | ||
- | ==== Inventar ==== | + | Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, |
- | Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend zu melden, beispielsweise über die Mailingliste, und ggf. duch die/den Verursacher/ | + | Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend |
+ | ===== Projektbearbeitung ===== | ||
==== Werkzeuge ==== | ==== Werkzeuge ==== | ||
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Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur Verfügung. Eine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen. | Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur Verfügung. Eine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen. | ||
+ | ==== elektrische Einrichtungen ==== | ||
- | ==== Sachspenden und Leihgaben ==== | + | Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen |
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- | Sachspenden und Leihgaben | + | |
- | + | ||
- | Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden. | + | |
- | + | ||
- | Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werden. Eigentümer und Vorstand können jederzeit | + | |
- | + | ||
- | Sachspenden und Leihgaben, die nicht funktionstüchtig sind, sind vorzugsweise bis zur Reparatur als Projektmaterialien zu behandeln. | + | |
==== Projektmaterialien ==== | ==== Projektmaterialien ==== | ||
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Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz. | Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz. | ||
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- | ==== Schrott ==== | ||
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- | Materialien oder Geräte, die wegen fehlender Anmeldung oder fehlender Beschriftung den oben genannten Kategorien nicht zuzuordnen sind, werden als Schrott betrachtet. Ebenso kann der Vorstand oder ein aufräumendes Mitglied Vereinseigentum als Schrott definieren. | ||
- | Schrott wird in einer gekennzeichneten Kiste für mindestens einen Monat aufbewahrt. | ||
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- | Jedes Mitglied darf sich aus dieser Kiste bedienen. Werden Dinge aus der Kiste herausgenommen, | ||
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- | Der Inhalt der Kiste wird regelmässig entsorgt. Der Inhalt der Kiste wird spätestens 7 Tage vor Entsorgung durch ein Foto für Vereinsmitglieder veröffentlicht. Einspruch gegen die Entsorgung muss innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. | ||
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==== Verbrauchsmaterialien ==== | ==== Verbrauchsmaterialien ==== | ||
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Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, | Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, | ||
+ | ==== Schrott ==== | ||
- | ==== Verhalten ==== | + | Materialien oder Geräte, die wegen fehlender Anmeldung oder fehlender Beschriftung den Kategorien " |
- | Die Rechner und Systeme | + | Schrott wird in einer gekennzeichneten Kiste für mindestens einen Monat aufbewahrt. Jedes Mitglied darf sich aus dieser Kiste bedienen. Werden Dinge aus der Kiste herausgenommen, sind sie als Projektmaterial |
- | Körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Hausverbot für alle Beteiligten, | + | Der Inhalt |
- | Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich, freundlich, hilfsbereit und nicht-diskriminierend zu erfolgen. Näheres kann ein Code-of-Conduct regeln, über welchen die Mitgliederversammlung entscheidet. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Vorstand oder zur Entscheidung die Mitgliederversammlung angerufen werden. | + | ==== Umgang mit gefährdenden Anlagen, Aufbauten, Chemikalien, |
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- | ==== Plenum ==== | + | |
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- | Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder. | + | |
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- | Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. | + | |
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- | Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen. | + | |
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- | Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand. | + | |
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- | ==== Kindertauglichkeit ==== | + | |
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- | Sollten Kinder unter den Gästen sein, obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. | + | |
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- | Es kann keine erhöhte Haftung gewährleistet werden. Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achten, dass in beiden Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden. | + | |
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- | Insbesondere sind Chemikalien, | + | |
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- | ==== Betrieb von gefährdenden Anlagen und Aufbauten, Chemikalien | + | |
Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren. | Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren. | ||
Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Im Zweifel ist von einer Gefährdung und somit dem Verbot auszugehen. Die Sicherheit der Nutzenden der Vereinsräume hat in jedem Falle Vorrang. | Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Im Zweifel ist von einer Gefährdung und somit dem Verbot auszugehen. Die Sicherheit der Nutzenden der Vereinsräume hat in jedem Falle Vorrang. | ||
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- | ==== Umgang mit gefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln ==== | ||
Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind. | Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind. | ||
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- | ==== Umweltschutz ==== | ||
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- | Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, | ||
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- | Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, | ||
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- | ==== Elektrische Einrichtungen ==== | ||
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- | Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen. | ||
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- | ==== Haustiere ==== | ||
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- | Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar. |