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verein:raumordnung [20.11.2016 17:50] berndbytespeicher:raumordnung [06.11.2023 20:03] (aktuell) bernd
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 +====== Raumordnung ======
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 **Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im __Entwurfszustand__ als Diskussionsgrundlage und nicht verbindlich eingeführt.** **Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im __Entwurfszustand__ als Diskussionsgrundlage und nicht verbindlich eingeführt.**
  
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 ==== Hausrecht ==== ==== Hausrecht ====
  
-Das Hausrecht des Vereins zur Förderung der Technikkultur Erfurt e.V. wird durch eine/n von ihm autorisierte/n Vertreter/in wahrgenommen. Personen, welche sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.+Das Hausrecht des Vereins zur Förderung von Technikkultur Erfurt e.V. wird durch die Mitglieder wahrgenommen. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.
  
 ==== Gültigkeit und Änderung der Raumordnung ==== ==== Gültigkeit und Änderung der Raumordnung ====
- 
-Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung. 
- 
-Alternativ kann eine Änderung im Rahmen eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. 
  
 Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen. Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen.
  
-==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen ====+Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung. Alternativ kann eine Änderung im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  
-Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen, betrieben durch den Verein zur Förderung der Technikkultur in Erfurt e.V., akzeptier Mitglieder und Nicht-Mitglieder diese Raumordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Raumordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.+<del>==== Plenum ====
  
-Der Aufenthalt in den Vereinsräumen erfolgt auf eigene Gefahr.+Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder
  
-Bei den Vereinsräumen handelt es sich um GemeinschaftsräumeEs ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen.+Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen.
  
-Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Vor den Aussentüren darf geraucht werden. Zigarettenreste müssen im Aschenbecher entsorgt werden+Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigtBei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand.</del>
  
-Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, ggfs. im Wiki dokumentiert und auf der Mailingliste bekannt gegeben werden.+//Plenum als allgemeine Info ins Wiki auf eigene Seite//
  
-Bei Bild- und Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. In den Vereinsräumen gelten insbesondere § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).+==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen ====
  
-===== Raumnutzung =====+Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen wird die Raumordnung akzeptiert. <del>Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Raumordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.</del> Der Aufenthalt in den Vereinsräumen erfolgt auf eigene Gefahr.
  
-==== Zugang ====+Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend dem Vorstand zu melden und ggf. durch die/den Verursacher/in zu ersetzen.
  
-Es ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.+Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen.
  
-Nicht-Mitglieder haben nur Zugangsolange mindestens ein Mitglied anwesend ist+Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochenim Wiki dokumentiert und auf der Mailingliste bekannt gegeben werden.
  
-==== Schlüsselnutzung ====+Bei Bild- und Tonaufnahmen gelten § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).
  
-Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen und in der Liste zu aktualisieren. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied zu übergeben. Findet sich kein interessiertes Mitglied, kann der Schlüssel auch dem Vorstand zur Verwaltung übergeben werden.+==== Haftung ====
  
-Der Vorstand kann jederzeit über die Herausgabe eines Schlüssels verfügen.+Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Sie sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht durch den Verein für Schäden an sich selbst oder ihrem Eigentum versichert. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
  
-==== Verhalten ====+Der Verein kann nicht für den Verlust von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzenden.
  
-Körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Hausverbot für alle Beteiligtenüber eine Aufhebung des Hausverbots entscheidet der VorstandDie Beteiligten können sich gegenüber dem Vorstand oder auf Wunsch dem Plenum zu der Angelegenheit äußern.+Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werdensind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlichIm Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden.
  
-Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich, freundlich, hilfsbereit und nicht-diskriminierend zu erfolgen. Näheres kann ein Code-of-Conduct regeln, über welchen die Mitgliederversammlung entscheidet. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Vorstand oder zur Entscheidung die Mitgliederversammlung angerufen werden.+==== Sachspenden und Leihgaben ====
  
-==== Briefkasten ====+Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind mit Eigentümernamen zu kennzeichnen. Sachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert.
  
-Das erste anwesende Mitglied, welches die Räume aufschließt, hat dafür Sorge zu tragen, dass der Briefkasten in der Toreinfahrt kontrolliert wird+Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden.
  
-Vereinsrelevante Post ist in den Raum mitzunehmen und dem Vorstand oder dem betreffenden Mitglied zu übergeben oder in einer gekennzeichneten Kiste abzulegenDer Vorstand ist, falls nicht anwesend, über die Post zu informierenOffensichtliche Werbung oder Zeitungen können gelesen oder unmittelbar im Papiercontainer entsorgt werden.+Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werdenEigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangenDer Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen.
  
-Persönliche Post mit Bezug zum Verein darf an die Liebknechtstraße adressiert werden. Päckchen oder Pakete dürfen nur an die Vereinsadresse geliefert werden lassen, wenn eine persönliche Annahme sichergestellt werden kann.+===== Raumnutzung =====
  
-==== Verlassen der Räume ====+==== Zugang ====
  
-Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren anwesenden Nicht-Mitglieder auffordern, diese ebenfalls zu verlassen.+Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.
  
-Für den Verschluss der Räume, der Zwischentüren und der Haustür, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, ist das jeweils letzte den Raum verlassende Mitglied verantwortlich. Weiterhin sind beim Verlassen der Räume alle unnötigen Verbraucher (z.B. Steckerleisten, Beamer) abzuschalten.+Nicht-Mitglieder haben nur Zugangsolange mindestens ein Mitglied anwesend ist. 
  
-Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen.+==== Schlüsselnutzung ====
  
 +Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied oder dem Vorstand zur Verwaltung zu übergeben.
  
-===== Hygiene =====+Der Vorstand kann jederzeit die Herausgabe der Schlüssel verlangen.
  
-==== Vereinsräume ====+==== Verhalten ====
  
-Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Nicht-Mitglieder haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) schonend zu behandeln, Müll und Schmutz zu vermeiden und sauber zu hinterlassen. 
  
-Wird der Raum in einem verschmutzten Zustand vorgefunden, findet vor jeder anderen Aktivität eine Wiederherstellung des sauberen Zustands statt.+Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich und tollerant zu erfolgen. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Verein angerufen werden.
  
-Verschmutzungen durch Gastveranstaltungen sind durch die ausführenden Gäste zu beseitigenBei Nichtbeachtung können weitere Veranstaltungen der Gäste untersagt werden.+Die Rechner und Systeme in den Vereinsräumen, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werdenEbenso ist es untersagt, im Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt
  
-==== Küche ====+==== Kindertauglichkeit ====
  
-Herumstehendes Geschirr ist in Schränke bzw. den Geschirrspüler zu verräumen. Nach der Nutzung von Geräten (z.B. Herd oder Backofen) müssen diese sauber hinterlassen werden. Der Geschirrspüler ist unabhängig vom Beladungsstand (außer 'leer') spätestens am Mittwoch Abend zu starten.+Sollten Kinder unter den Gästen sein, obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.
  
-====  Toiletten ====+Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achten, dass in Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden.
  
-Die Grundreinigung wird durch den Vermieter organisiert. +==== Briefkasten ====
  
-Die Toilettenanlage ist sauber zu hinterlasseninsbesondere aufgrund der Nutzung durch mehrere Mietparteien ist darauf besondere Rücksicht zu nehmen. Volle Mülleimer in den Toiletten sind sofort zu entleeren.+Das erste anwesende Mitglied, welches die Räume aufschließt, hat dafür Sorge zu tragendass der Briefkasten in der Toreinfahrt kontrolliert wird
  
-Fehlende Papierhandtücher und Toilettenpapier können durch den Verein zur Verfügung gestellt und durch Mitglieder eigenständig nachgefüllt werdenBei Entnahme ist der Vorrat zu prüfen und der Vorstand zu informieren, insbesondere bevor das Toilettenpapier verbraucht ist.+Vereinsrelevante Post ist in den Raum mitzunehmen und dem Vorstand oder dem betreffenden Mitglied zu übergeben oder in einer gekennzeichneten Kiste abzulegenDer Vorstand ist, falls nicht anwesend, über die Post zu informieren. Offensichtliche Werbung oder Zeitungen können gelesen oder unmittelbar im Papiercontainer entsorgt werden.
  
-==== Müllentsorgung ====+Persönliche Post mit Bezug zum Verein darf an die Liebknechtstraße adressiert werden. Päckchen oder Pakete dürfen nur an die Vereinsadresse geliefert werden lassen, wenn eine persönliche Annahme sichergestellt werden kann.
  
-Der angefallenen Müll ist zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll.+==== Verlassen der Räume ====
  
-Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten/Mülleimer überprüft und ggfs. in der Tonne vor dem Haus entsorgt werden. Essensabfälle und verschmutzte Essensverpackungen sind in jedem Fall bei Veranstaltungsende zu entsorgen.+Das letzte anwesende Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren anwesenden Nicht-Mitglieder auffordern, diese ebenfalls zu verlassen.
  
-Bei Entnahme neuer Mülltüten ist die verbleibende Menge zu prüfen und bei Aufgebrauch der Vorstand zu informieren.+Für den Verschluss der Räume, der Zwischentüren und der Haustür, ebenso für das Ausschalten der Beleuchtung (innen und außen) und das Schließen der Fenster und Türen beim Verlassen der Vereinsräume, ist das jeweils letzte den Raum verlassende Mitglied verantwortlich. Weiterhin sind beim Verlassen der Räume alle unnötigen Verbraucher (z.B. Steckerleisten, Beamer) abzuschalten.
  
-===== Lärm-, Brand- und Umweltschutz ===== +Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen.
- +
-==== Lärmschutz ==== +
- +
-Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. <del>Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden toleriert wird. Weiterhin muss auf die übrigen Benutzer des Hauses sowie die umliegenden Nachbarn geachtet werden.</del> Die Lärmemission darf eine übliche Bewohnungslautstärke nicht überschreiten. +
- +
-Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Besonders beim Rauchen vor und hinter dem Gebäude gilt es, die Nachbarschaft zu respektieren. Laute Gespräche und Gelächter müssen vermieden werden. +
- +
-==== Brandschutz ==== +
- +
-Raumnutzende müssen alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern. +
- +
-Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werden. Geräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder eine Mehrfachsteckerleiste mit Schalter eingeschaltet ist. Die zentralen Versorgungsleisten an den Werktischen sind beim Verlassen abzuschalten. +
- +
-==== Umweltschutz ==== +
- +
-Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achten. Heizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränken. Beim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten. +
- +
-Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. Elektronik, Chemikalien, usw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Raumnutzenden. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen. +
- +
-===== Jugendschutz ===== +
- +
-Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen in den Vereinsräumen wird durch dieses Gesetz geregelt. +
- +
-Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG). +
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-===== Übernachtungen ===== +
- +
-Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Diese Regelung ist zeitlich auf ein verlängertes Wochenende begrenzt.+
  
 +==== Übernachtungen ====
  
 +Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist.
  
 +==== Haustiere ====
  
 +Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar.
  
-===== Speisen und Getränke =====+==== Speisen und Getränke ====
  
 Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Ebenso das Bestellen von Essenslieferungen in die Vereinsräume. Der entstehende Müll muss, wie auch im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, am selben Tag entsorgt werden. Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Ebenso das Bestellen von Essenslieferungen in die Vereinsräume. Der entstehende Müll muss, wie auch im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, am selben Tag entsorgt werden.
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 Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand. Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand.
  
 +==== Jugendschutz ====
  
 +Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen in den Vereinsräumen wird durch dieses Gesetz geregelt.
  
 +Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
  
 +==== Netzwerk ====
  
 +Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung.  Zusätzlich ist WPA2-verschlüsseltes WLAN (SSID bytespeicher.org und bytespeicher-nat) vorhanden. Das Passwort kann bei anderen Mitglieder erfragt werden. 
  
 +Veränderungen der Netzwerkstruktur sind mit dem Vorstand abzustimmen und zu dokumentieren. 
  
 +Mitgliedern ist es gestattet, eigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches). 
  
- +==== Audio/Video ====
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-===== Audio/Video =====+
  
 Verantwortlich für vorgeführten Audio/Videoinhalte ist derjenige, der das Abspielen veranlasst. Verantwortlich für vorgeführten Audio/Videoinhalte ist derjenige, der das Abspielen veranlasst.
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 > "[...] So braucht man für ein regelmäßiges, journalistisch-redaktionell geprägtes Live-Programm, das sich an mehr 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, eine Rundfunkzulassung." > "[...] So braucht man für ein regelmäßiges, journalistisch-redaktionell geprägtes Live-Programm, das sich an mehr 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, eine Rundfunkzulassung."
  
-===== Netzwerk =====+===== Hygiene =====
  
-Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung.  Zusätzlich ist WPA2-verschlüsseltes WLAN (SSID bytespeicher.org und bytespeicher-nat) vorhanden. Das Passwort kann bei anderen Mitglieder erfragt werden. +==== Vereinsräume ====
  
-Veränderungen der Netzwerkstruktur sind mit dem Vorstand abzustimmen und zu dokumentieren+Die allgemeine Grundreinigung der Vereinsräume erfolgt durch die Vereinsmitglieder. Die Mitglieder und Nicht-Mitglieder haben alle Räume (auch Flur, Sanitäranlagen, Küchenzeile) schonend zu behandeln, Müll und Schmutz zu vermeiden und sauber zu hinterlassen.
  
-Mitgliedern ist es gestatteteigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches)+Wird der Raum in einem verschmutzten Zustand vorgefundenfindet vor jeder anderen Aktivität eine Wiederherstellung des sauberen Zustands statt.
  
 +Verschmutzungen durch Gastveranstaltungen sind durch die ausführenden Gäste zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung können weitere Veranstaltungen der Gäste untersagt werden.
  
-===== Haftung =====+==== Küche ====
  
-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte SchädenDurch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertretenBesucher sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht über den Verein für Schäden an sich selbst versichert.+Herumstehendes Geschirr ist in Schränke bzwden Geschirrspüler zu verräumenNach der Nutzung von Geräten (z.B. Herd oder Backofen) müssen diese sauber hinterlassen werden. Der Geschirrspüler ist unabhängig vom Beladungsstand (außer 'leer') spätestens am Mittwoch Abend zu starten.
  
-Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in u.U. in vollem Umfang. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen.+====  Toiletten ====
  
-Der Verein oder anwesende Mitglieder können nicht für den Verlust oder mögliche Beschädigungen von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden und auch keinen Ersatz für ggf. beschädigte oder entwendete Gegenstände leisten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzenden.+Die Grundreinigung wird durch den Vermieter organisiert
  
-Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden.+Die Toilettenanlage ist sauber zu hinterlassen, insbesondere aufgrund der Nutzung durch mehrere Mietparteien ist darauf besondere Rücksicht zu nehmen. Volle Mülleimer in den Toiletten sind sofort zu entleeren.
  
 +Fehlende Papierhandtücher und Toilettenpapier können durch den Verein zur Verfügung gestellt und durch Mitglieder eigenständig nachgefüllt werden. Bei Entnahme ist der Vorrat zu prüfen und der Vorstand zu informieren, insbesondere bevor das Toilettenpapier verbraucht ist.
  
 +==== Müllentsorgung ====
  
 +Der angefallenen Müll ist zu entsorgen. Dies betrifft insbesondere nicht nur den selbst verursachten, sondern unter Umständen auch durch Andere angefallenen Müll.
  
 +Beim Verlassen der Räume am Ende einer Veranstaltung oder eines Treffens müssen die zentralen Mülltüten/Mülleimer überprüft und ggfs. in der Tonne vor dem Haus entsorgt werden. Essensabfälle und verschmutzte Essensverpackungen sind in jedem Fall bei Veranstaltungsende zu entsorgen.
  
-===== Inventar =====+Bei Entnahme neuer Mülltüten ist die verbleibende Menge zu prüfen und bei Aufgebrauch der Vorstand zu informieren.
  
-Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend zu melden, beispielsweise über die Mailingliste, und ggf. duch die/den Verursacher/in zu ersetzen.+===== Lärm-Brand- und Umweltschutz =====
  
 +==== Lärmschutz ====
  
-===== Werkzeuge =====+Bei Lärmentwicklung gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die gebotene gegenseitige und nachbarschaftliche Rücksichtnahme. <del>Die maximale Lautstärke ist diejenige, welche von allen Anwesenden toleriert wird. Weiterhin muss auf die übrigen Benutzer des Hauses sowie die umliegenden Nachbarn geachtet werden.</del> Die Lärmemission darf eine übliche Bewohnungslautstärke nicht überschreiten.
  
-Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur Verfügung. Eine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglichDie Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen.+Zwischen 22:00 und 8:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhaltenBesonders beim Rauchen vor und hinter dem Gebäude gilt es, die Nachbarschaft zu respektieren. Laute Gespräche und Gelächter müssen vermieden werden.
  
 +==== Brandschutz ====
  
-===== Sachspenden und Leihgaben =====+Raumnutzende müssen alles tun, um Brände zu vermeiden und die Brandgefahr zu mindern.
  
-Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind am Objekt mit Eigentümernamen zu kennzeichnenSachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert.+Geräte dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vorstand dauerhaft betrieben werdenGeräte, die nicht dauerhaft betrieben werden sollen, müssen beim Verlassen ausgeschaltet werden. Beim Verlassen der Räume muss überprüft werden, ob nicht irgendwo noch ein Lötkolben oder eine Mehrfachsteckerleiste mit Schalter eingeschaltet ist. Die zentralen Versorgungsleisten an den Werktischen sind beim Verlassen abzuschalten.
  
-Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden.+==== Umweltschutz ====
  
-Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werdenEigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangenDer Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer/Spender. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen.+Es ist innerhalb der Räumlichkeiten auf einen sinnvollen Umgang mit Energie zu achtenHeizung und Licht sind auf das nötige Maß zu beschränkenBeim Verlassen den Räumlichkeiten sind Heizung, Hauptschalter, Licht und Rechner auszuschalten.
  
-Sachspenden und Leihgabendie nicht funktionstüchtig sindsind vorzugsweise bis zur Reparatur als Projektmaterialien zu behandeln.+Die Entsorgung von Sondermüll bzw. gefährlichen Abfällen (z.B. ElektronikChemikalienusw.) muss entsprechend den geltenden Entsorgungsvorschriften geschehen und liegt im Verantwortungsbereich der Raumnutzenden. Unter keinen Umständen darf Sondermüll in den regulären Abfall gelangen.
  
 +===== Projektbearbeitung =====
  
-===== Projektmaterialien =====+==== Werkzeuge ====
  
-Alle mitgebrachten Geräte und Materialien, die nicht Leihgabe oder Spende sind, sind automatisch Projektmaterialien und bleiben in der Verantwortung der EigentümerProjektmaterial, welches nicht in den privaten Boxen gelagert wird, ist durch den Eigentümer zu kennzeichnenWenn möglich sind alle Projektmaterialien in den Boxen zu lagern. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch die lagernden Materialien zu vermeiden. Der Vorstand kann zum Entfernen von Projektmaterialien außerhalb der privaten Boxen auffordern.+Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur VerfügungEine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglichDie Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen.
  
-Mit fremden Projektmaterial ist vorsichtig und respektvoll umzugehen. Eine Benutzung oder Veränderung bedarf der Zustimmung des Eigentümers.+==== elektrische Einrichtungen ====
  
-Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz.+Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen
  
 +==== Projektmaterialien ====
  
-===== Schrott =====+Alle mitgebrachten Geräte und Materialien, die nicht Leihgabe oder Spende sind, sind automatisch Projektmaterialien und bleiben in der Verantwortung der Eigentümer. Projektmaterial, welches nicht in den privaten Boxen gelagert wird, ist durch den Eigentümer zu kennzeichnen. Wenn möglich sind alle Projektmaterialien in den Boxen zu lagern. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch die lagernden Materialien zu vermeiden. Der Vorstand kann zum Entfernen von Projektmaterialien außerhalb der privaten Boxen auffordern.
  
-Materialien oder Geräte, die wegen fehlender Anmeldung oder fehlender Beschriftung den oben genannten Kategorien nicht zuzuordnen sind, werden als Schrott betrachtet. Ebenso kann der Vorstand oder ein aufräumendes Mitglied Vereinseigentum als Schrott definieren. +Mit fremden Projektmaterial ist vorsichtig und respektvoll umzugehen. Eine Benutzung oder Veränderung bedarf der Zustimmung des Eigentümers.
-Schrott wird in einer gekennzeichneten Kiste für mindestens einen Monat aufbewahrt.+
  
-Jedes Mitglied darf sich aus dieser Kiste bedienen. Werden Dinge aus der Kiste herausgenommen, sind sie als Projektmaterial zu kennzeichnen oder aus dem Space zu entfernen.+Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz.
  
-Der Inhalt der Kiste wird regelmässig entsorgt. Der Inhalt der Kiste wird spätestens 7 Tage vor Entsorgung durch ein Foto für Vereinsmitglieder veröffentlicht. Einspruch gegen die Entsorgung muss innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. +==== Verbrauchsmaterialien ====
- +
- +
-===== Verbrauchsmaterialien =====+
  
 Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können innerhalb der Vereinsräume und in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen. Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können innerhalb der Vereinsräume und in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen.
  
 +==== Schrott ====
  
-===== regelwidrige Zutritt und Zugriffe =====+Materialien oder Geräte, die wegen fehlender Anmeldung oder fehlender Beschriftung den Kategorien "Projekt- oder Verbrauchsmaterial"  bzw. "Spende oder Leihgabe" nicht zuzuordnen sind, werden als Schrott betrachtet. Ebenso kann der Vorstand oder ein aufräumendes Mitglied Vereinseigentum als Schrott definieren.
  
-Die Rechner und Systeme in den Vereinsräumen, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werdenEbenso ist es untersagtim Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt+Schrott wird in einer gekennzeichneten Kiste für mindestens einen Monat aufbewahrt. Jedes Mitglied darf sich aus dieser Kiste bedienenWerden Dinge aus der Kiste herausgenommensind sie als Projektmaterial zu kennzeichnen oder aus dem Space zu entfernen.
  
 +Der Inhalt der Kiste wird regelmässig entsorgt. Der Inhalt der Kiste wird spätestens 7 Tage vor Entsorgung durch ein Foto für Vereinsmitglieder veröffentlicht. Einspruch gegen die Entsorgung muss innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
  
- +==== Umgang mit gefährdenden AnlagenAufbauten, Chemikalien, Stoffen und Betriebsmitteln ====
- +
-===== Plenum ===== +
- +
-Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder.  +
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-Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. +
- +
-Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen. +
- +
-Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand. +
- +
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-===== Kindertauglichkeit ===== +
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-Sollten Kinder unter den Gästen seinobliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. +
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-Es kann keine erhöhte Haftung gewährleistet werden. Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achtendass in beiden Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden. +
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-Insbesondere sind Chemikalien, scharfe Werkzeuge und stromführende, offene Verkabelung nur außerhalb der Kinderreichweite zu lagern. +
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-===== Betrieb von gefährdenden Anlagen und Aufbauten, Chemikalien =====+
  
 Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren. Der Betrieb von Anlagen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern, sind prinzipiell verboten und ein sicherer Umgang muss zuvor mit dem Vorstand besprochen und eine mögliche Umsetzung geplant werden. Hierzu sind auch die Mitglieder zu informieren.
  
 Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Im Zweifel ist von einer Gefährdung und somit dem Verbot auszugehen. Die Sicherheit der Nutzenden der Vereinsräume hat in jedem Falle Vorrang. Der Umgang mit gefährlichen Chemikalien ist ebenso untersagt und kann in Einzelfällen vom Vorstand unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen erlaubt werden. Im Zweifel ist von einer Gefährdung und somit dem Verbot auszugehen. Die Sicherheit der Nutzenden der Vereinsräume hat in jedem Falle Vorrang.
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-===== Umgang mit gefährdenden Stoffen und Betriebsmitteln ===== 
  
 Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind. Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind.
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-===== Elektrische Einrichtungen ===== 
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-Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen.  
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-===== Haustiere ===== 
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-Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar. 
  • bytespeicher/raumordnung.1479660609.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 20.11.2016 17:50
  • von bernd