bytespeicher:raumordnung

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 +====== Raumordnung ======
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 **Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im __Entwurfszustand__ als Diskussionsgrundlage und nicht verbindlich eingeführt.** **Die nachfolgende Raumordnung ist derzeit im __Entwurfszustand__ als Diskussionsgrundlage und nicht verbindlich eingeführt.**
  
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 ==== Hausrecht ==== ==== Hausrecht ====
  
-Das Hausrecht des Vereins zur Förderung der Technikkultur Erfurt e.V. wird durch eine/n von ihm autorisierte/n Vertreter/in wahrgenommen. Personen, welche sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen der beauftragten Personen halten, können der Räume verwiesen werden. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.+Das Hausrecht des Vereins zur Förderung von Technikkultur Erfurt e.V. wird durch die Mitglieder wahrgenommen. Der Vorstand kann über ein permanentes Hausverbot entscheiden.
  
 ==== Gültigkeit und Änderung der Raumordnung ==== ==== Gültigkeit und Änderung der Raumordnung ====
  
-Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung.+Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen.
  
-Alternativ kann eine Änderung im Rahmen eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.+Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung. Alternativ kann eine Änderung im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  
-Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen.+<del>==== Plenum ==== 
 + 
 +Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder.  
 + 
 +Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen. 
 + 
 +Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand.</del> 
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 +//Plenum als allgemeine Info ins Wiki auf eigene Seite//
  
 ==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen ==== ==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen ====
  
-Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen, betrieben durch den Verein zur Förderung der Technikkultur in Erfurt e.V., akzeptier Mitglieder und Nicht-Mitglieder diese Raumordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Raumordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.+Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen wird die Raumordnung akzeptiert<del>Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Raumordnung nicht akzeptieren, ist diese zum Verlassen der Räumlichkeiten bzw. zum klärenden Gespräch aufgefordert.</del> Der Aufenthalt in den Vereinsräumen erfolgt auf eigene Gefahr. 
 + 
 +Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen. Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend dem Vorstand zu melden und ggf. durch die/den Verursacher/in zu ersetzen.
  
-Der Aufenthalt in den Vereinsräumen erfolgt auf eigene Gefahr.+Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen.
  
-Bei den Vereinsräumen handelt es sich um Gemeinschaftsräume. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung in ordentlichem Zustand zu verlassen.+Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, im Wiki dokumentiert und auf der Mailingliste bekannt gegeben werden.
  
-Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Vor den Aussentüren darf geraucht werden. Zigarettenreste müssen im Aschenbecher entsorgt werden+Bei Bild- und Tonaufnahmen gelten § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).
  
-Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, ggfs. im Wiki dokumentiert und auf der Mailingliste bekannt gegeben werden.+==== Haftung ====
  
-Bei Bildund Tonaufnahmen sind das Persönlichkeitsrecht und das Recht der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachtenIn den Vereinsräumen gelten insbesondere § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).+Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Sie sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht durch den Verein für Schäden an sich selbst oder ihrem Eigentum versichert. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. 
 + 
 +Der Verein kann nicht für den Verlust von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzenden. 
 + 
 +Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdenderBenutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden. 
 + 
 +==== Sachspenden und Leihgaben ==== 
 + 
 +Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind mit Eigentümernamen zu kennzeichnen. Sachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert. 
 + 
 +Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden. 
 + 
 +Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werden. Eigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangen. Der Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen.
  
 ===== Raumnutzung ===== ===== Raumnutzung =====
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 ==== Zugang ==== ==== Zugang ====
  
-Es ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.+Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder.
  
 Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist.  Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist. 
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 ==== Schlüsselnutzung ==== ==== Schlüsselnutzung ====
  
-Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen und in der Liste zu aktualisieren. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied zu übergeben. Findet sich kein interessiertes Mitglied, kann der Schlüssel auch dem Vorstand zur Verwaltung übergeben werden.+Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied oder dem Vorstand zur Verwaltung zu übergeben.
  
-Der Vorstand kann jederzeit über die Herausgabe eines Schlüssels verfügen.+Der Vorstand kann jederzeit die Herausgabe der Schlüssel verlangen.
  
 ==== Verhalten ==== ==== Verhalten ====
  
-Körperliche Auseinandersetzungen führen zum sofortigen Hausverbot für alle Beteiligten, über eine Aufhebung des Hausverbots entscheidet der Vorstand. Die Beteiligten können sich gegenüber dem Vorstand oder auf Wunsch dem Plenum zu der Angelegenheit äußern. 
  
-Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich, freundlich, hilfsbereit und nicht-diskriminierend zu erfolgen. Näheres kann ein Code-of-Conduct regeln, über welchen die Mitgliederversammlung entscheidet. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Vorstand oder zur Entscheidung die Mitgliederversammlung angerufen werden.+Der Umgang der aller Personen miteinander hat friedlich und tollerant zu erfolgen. Bei Verstoß können Mitglieder und Nicht-Mitglieder des Raumes verwiesen werden. Zur Schlichtung kann der Verein angerufen werden. 
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 +Die Rechner und Systeme in den Vereinsräumen, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werden. Ebenso ist es untersagt, im Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt.  
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 +==== Kindertauglichkeit ==== 
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 +Sollten Kinder unter den Gästen sein, obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. 
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 +Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achten, dass in Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden.
  
 ==== Briefkasten ==== ==== Briefkasten ====
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 Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen. Eine aktuelle Checkliste für die entsprechenden Tätigkeiten mit Hinweisen auf die Bedienung von z.B. Fernbedienungen muss ausliegen.
  
-===== Übernachtungen =====+==== Übernachtungen ====
  
 Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist. Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung genehmigt werden, etwa für eingeladene Gäste, falls eine andere Unterbringung nicht möglich ist.
  
 +==== Haustiere ====
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 +Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar.
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 +==== Speisen und Getränke ====
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 +Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Ebenso das Bestellen von Essenslieferungen in die Vereinsräume. Der entstehende Müll muss, wie auch im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, am selben Tag entsorgt werden.
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 +Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt. Verdorbene, abgelaufene und offene unbeschriftete Nahrungsmittel im Kühlschrank sind unverzüglich zu entsorgen.
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 +Getränke und Snacks stehen in den Vereinsräumen kostenlos zur Verfügung. Es wird dringend um eine Spende mindestens in Höhe der ausgehangenen, empfohlenen Beispielspenden gebeten.
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 +Es darf aus der Spendenkasse gewechselt werden. "Vorrausspenden" sind in der aushängenden Liste zu dokumentieren.
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 +Der Kühlschrank ist bei Entnahme von Getränken ausreichend mit neuen Flaschen zu befüllen, sofern vorhanden. Leergut ist in den bereitgestellten Kästen zu sammeln und zu sortieren.
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 +Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand.
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 +==== Jugendschutz ====
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 +Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen in den Vereinsräumen wird durch dieses Gesetz geregelt.
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 +Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
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 +==== Netzwerk ====
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 +Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung.  Zusätzlich ist WPA2-verschlüsseltes WLAN (SSID bytespeicher.org und bytespeicher-nat) vorhanden. Das Passwort kann bei anderen Mitglieder erfragt werden. 
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 +Veränderungen der Netzwerkstruktur sind mit dem Vorstand abzustimmen und zu dokumentieren. 
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 +Mitgliedern ist es gestattet, eigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches). 
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 +==== Audio/Video ====
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 +Verantwortlich für vorgeführten Audio/Videoinhalte ist derjenige, der das Abspielen veranlasst.
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 +Sämtliche Bestimmungen des Jugendschutzes, des Emissionsschutzes sowie des Urheberrechts und der gültigen Lizenzvereinbarungen sind einzuhalten. Der Inhalt hat nicht gegen ggfs. im Code-of-Conduct festgehaltene Regeln zu verstoßen.
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 +Beim Abspielen von Bild/Tonmaterial außerhalb gesonderter Veranstaltungen zum reinen Unterhaltungszweck ist auf alle Anwesenden Rücksicht zu nehmen und eine Störung auf Wunsch zu unterlassen.
 +Es ist zu beachten, dass insbesondere als OpenSpace gekennzeichnete und anmeldungsfreie Veranstaltungen "öffentliche Vorführungen" im Sinne der GEMA sein können.
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 +Live-Streaming (sowohl Video, als auch Audio) aus den Vereinsräumen ist den Anwesenden anzukündigen und bei Widerspruch einzustellen. Live-Streaming-Veranstaltungen sind davon ausgenommen.
 +Regelmäßige Streaming-Veranstaltungen sind mit dem Vorstand abzustimmen und auf Einhaltung einer möglichen Rundfunkzulassung zu prüfen (vgl. §§ 20 ff. RStV).
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 +> "[...] So braucht man für ein regelmäßiges, journalistisch-redaktionell geprägtes Live-Programm, das sich an mehr 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, eine Rundfunkzulassung."
  
 ===== Hygiene ===== ===== Hygiene =====
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 Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur Verfügung. Eine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen. Werkzeuge, Geräte und Material des Vereins stehen allen Mitgliedern zur Nutzung in den Vereinsräumen zur Verfügung. Eine kurzzeitige Ausleihe durch Mitglieder für den privaten Gebrauch ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Die Werkzeuge und Geräte sind nach der Benutzung wieder an den dafür festgelegten Platz zurück zu legen.
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 +==== elektrische Einrichtungen ====
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 +Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen. 
  
 ==== Projektmaterialien ==== ==== Projektmaterialien ====
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 Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz. Davon ausgenommen ist das Verräumen an einen anderen Lagerplatz.
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 +==== Verbrauchsmaterialien ====
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 +Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können innerhalb der Vereinsräume und in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen.
  
 ==== Schrott ==== ==== Schrott ====
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 Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind. Eine Gefährdung von Menschen, Umwelt oder Einrichtung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. Gefährliche Stoffe sind nur von denjenigen Personen zu handhaben, die im fachgerechten Umgang kundig sind.
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-===== Jugendschutz ===== 
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-Es gilt das Jugendschutzgesetz, welches separat ausliegt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und der Aufenthalt von Jugendlichen in den Vereinsräumen wird durch dieses Gesetz geregelt. 
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-Der Konsum von bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen ist eingeschränkt durch die geltende Rechtslage, insbesondere durch Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG). 
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-===== Speisen und Getränke ===== 
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-Der Konsum mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt. Ebenso das Bestellen von Essenslieferungen in die Vereinsräume. Der entstehende Müll muss, wie auch im Abschnitt „Müllentsorgung“ erwähnt, am selben Tag entsorgt werden. 
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-Offene Gebinde müssen mit dem Öffnungsdatum versehen werden und werden spätestens zwei Wochen nach Öffnung entsorgt. Verdorbene, abgelaufene und offene unbeschriftete Nahrungsmittel im Kühlschrank sind unverzüglich zu entsorgen. 
- 
-Getränke und Snacks stehen in den Vereinsräumen kostenlos zur Verfügung. Es wird dringend um eine Spende mindestens in Höhe der ausgehangenen, empfohlenen Beispielspenden gebeten. 
- 
-Es darf aus der Spendenkasse gewechselt werden. "Vorrausspenden" sind in der aushängenden Liste zu dokumentieren. 
- 
-Der Kühlschrank ist bei Entnahme von Getränken ausreichend mit neuen Flaschen zu befüllen, sofern vorhanden. Leergut ist in den bereitgestellten Kästen zu sammeln und zu sortieren. 
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-Sollte der Vorrat an Getränken und Snacks zur Neige gehen, ist der Vorstand zu informieren. Anlieferung und Abholung organisiert der Vorstand. 
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-===== Audio/Video ===== 
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-Verantwortlich für vorgeführten Audio/Videoinhalte ist derjenige, der das Abspielen veranlasst. 
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-Sämtliche Bestimmungen des Jugendschutzes, des Emissionsschutzes sowie des Urheberrechts und der gültigen Lizenzvereinbarungen sind einzuhalten. Der Inhalt hat nicht gegen ggfs. im Code-of-Conduct festgehaltene Regeln zu verstoßen. 
- 
-Beim Abspielen von Bild/Tonmaterial außerhalb gesonderter Veranstaltungen zum reinen Unterhaltungszweck ist auf alle Anwesenden Rücksicht zu nehmen und eine Störung auf Wunsch zu unterlassen. 
-Es ist zu beachten, dass insbesondere als OpenSpace gekennzeichnete und anmeldungsfreie Veranstaltungen "öffentliche Vorführungen" im Sinne der GEMA sein können. 
- 
-Live-Streaming (sowohl Video, als auch Audio) aus den Vereinsräumen ist den Anwesenden anzukündigen und bei Widerspruch einzustellen. Live-Streaming-Veranstaltungen sind davon ausgenommen. 
-Regelmäßige Streaming-Veranstaltungen sind mit dem Vorstand abzustimmen und auf Einhaltung einer möglichen Rundfunkzulassung zu prüfen (vgl. §§ 20 ff. RStV). 
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-> "[...] So braucht man für ein regelmäßiges, journalistisch-redaktionell geprägtes Live-Programm, das sich an mehr 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, eine Rundfunkzulassung." 
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-===== Netzwerk ===== 
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-Alle Mitglieder können das Netzwerk und den Internetzugang kostenlos und ohne Einschränkung benutzen. Dazu stehen in der Werkstatt und im Konferenzraum Netzwerkports zur Verfügung.  Zusätzlich ist WPA2-verschlüsseltes WLAN (SSID bytespeicher.org und bytespeicher-nat) vorhanden. Das Passwort kann bei anderen Mitglieder erfragt werden.  
- 
-Veränderungen der Netzwerkstruktur sind mit dem Vorstand abzustimmen und zu dokumentieren.  
- 
-Mitgliedern ist es gestattet, eigene Geräte mit einer öffentlichen IPv4-Adresse dauerhaft anschließen (unter Berücksichtigung eines angemessen Stromverbrauches).  
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-===== Haftung ===== 
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-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. Durch höhere Gewalt verursachte Störungen hat der Verein nicht zu vertreten. Besucher sind während der Nutzung der Einrichtungen nicht über den Verein für Schäden an sich selbst versichert. 
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-Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/in u.U. in vollem Umfang. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. 
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-Der Verein oder anwesende Mitglieder können nicht für den Verlust oder mögliche Beschädigungen von Privateigentum in den Vereinsräumen zur Verantwortung gezogen werden und auch keinen Ersatz für ggf. beschädigte oder entwendete Gegenstände leisten. Die Verantwortung liegt bei den jeweiligen Eigentümern oder ggf. Nutzenden. 
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-Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden. 
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-===== Inventar ===== 
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-Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. Beschädigungen sind umgehend zu melden, beispielsweise über die Mailingliste, und ggf. duch die/den Verursacher/in zu ersetzen. 
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-===== Sachspenden und Leihgaben ===== 
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-Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind am Objekt mit Eigentümernamen zu kennzeichnen. Sachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert. 
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-Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden. 
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-Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werden. Eigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangen. Der Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer/Spender. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen. 
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-Sachspenden und Leihgaben, die nicht funktionstüchtig sind, sind vorzugsweise bis zur Reparatur als Projektmaterialien zu behandeln. 
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-===== Verbrauchsmaterialien ===== 
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-Der Verein verfügt über Bauteile und Verbrauchsmaterialien, die entweder durch Spenden oder Einkauf durch den Verein aufkommen. Sie stehen allen Mitgliedern zur Verfügung und können innerhalb der Vereinsräume und in üblichen Mengen genutzt werden. Entnommene Bauteile sind nach Beendigung der Arbeiten wieder einzusortieren. Spenden für oder Sachspenden in Form von Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien werden gerne entgegengenommen. Wir danken allen, die beim Einsortieren helfen. 
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-===== regelwidrige Zutritt und Zugriffe ===== 
- 
-Die Rechner und Systeme in den Vereinsräumen, einschließlich derer, die Mitglieder und Gäste mit sich führen, dürfen nicht kompromittiert werden. Ebenso ist es untersagt, im Betrieb befindliche Schlösser mittels Lockpicking zu öffnen, sofern dafür nicht eine Genehmigung vorliegt.  
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- 
-===== Plenum ===== 
- 
-Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder.  
- 
-Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. 
- 
-Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen. 
- 
-Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand. 
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-===== Kindertauglichkeit ===== 
- 
-Sollten Kinder unter den Gästen sein, obliegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. 
- 
-Es kann keine erhöhte Haftung gewährleistet werden. Weder Werkstatt noch Sozialraum sind als kindersicher definiert. Trotzdem ist darauf zu achten, dass in beiden Räumen in für Kinder erreichbaren Höhen keine unmittelbar für die zu erwartende Altersgruppe gefährliche Gegenstände gelagert werden. 
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-Insbesondere sind Chemikalien, scharfe Werkzeuge und stromführende, offene Verkabelung nur außerhalb der Kinderreichweite zu lagern. 
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-===== Elektrische Einrichtungen ===== 
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-Bei der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln oder Schaltungen sind gängige Gesetze, Normen und Richtlinien zu beachten. Die durchführende Person muss über die der Tätigkeit angemessene Fachkenntnis verfügen.  
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-===== Haustiere ===== 
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-Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Anwesende Personen dürfen jederzeit bei Vorliegen eines persönlichen Grundes die Entfernung des Tieres vom Halter verlangen. Der Halter/ Die Halterin hat dafür Sorge zu tragen, dass ein anwesendes Tier den Betrieb des Raumes in keiner Weise beeinträchtigt. Der Halter/die Halterin des Tieres ist in vollem Umfang für eventuell durch das Tier entstehende Schäden haftbar. 
  • bytespeicher/raumordnung.1479661214.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 20.11.2016 18:00
  • von bernd