verein:geschaeftsordnung

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verein:geschaeftsordnung [06.05.2014 23:21] – Einpflegen der Geschäftsordnungsänderungen vom 30.04.2014 marvinverein:geschaeftsordnung [16.06.2017 19:37] – Ergänzung Abschn. 5 gemäß Beschluss in MV 2017-1 bernd
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 ====== Geschäftsordnung ====== ====== Geschäftsordnung ======
  
-In der Fassung vom 30April 2014+In der Fassung vom 14Juni 2017
  
 ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== ===== 1. Mitgliedsbeiträge =====
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   - Die Beiträge für Fördermitglieder werden in gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand festgelegt.   - Die Beiträge für Fördermitglieder werden in gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand festgelegt.
   - Zusätzliche Spenden können nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechnet werden.   - Zusätzliche Spenden können nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechnet werden.
 +  - In Fällen, in denen die in Absatz 1 und 2 festgelegten Mitgliedsbeiträge für ein ordentliches Mitglied unzumutbar erscheinen, entscheidet der Vorstand nach Anhörung über einen individuellen Beitrag. Der Vorstand darf seine Entscheidung jeweils nur für ein Jahr fällen. Im Falle des Fortbestehens der Gründe für die Beitragsminderung ist eine erneute Anhörung für jedes weitere Jahr erforderlich. Der individuelle Beitrag beträgt mindestens 1 Euro/Monat.
  
  
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 ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung =====
  
-  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 50% der Vereinsmitglieder anwesend sind.+  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der Vereinsmitglieder anwesend sind.
   - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen.   - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen.
  
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   - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.   - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.
   - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen.    - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. 
 +  - Der Vorstand ist für die Erstellung, Einführung und ggf. nötiger Überarbeitung von Raumordnungen für die vom Verein bereit gestellten Räume zuständig.
  
  
  • verein/geschaeftsordnung.txt
  • Zuletzt geändert: 25.08.2018 13:13
  • von bernd