verein:geschaeftsordnung

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verein:geschaeftsordnung [27.05.2015 23:20] – Geschäftsordnungsänderung durch die Mitgliederversammlung am 27. Mai 2015 stephanjverein:geschaeftsordnung [25.08.2018 13:13] (aktuell) – [Geschäftsordnung] Datum der Fassung aktualisiert bernd
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 ====== Geschäftsordnung ====== ====== Geschäftsordnung ======
  
-In der Fassung vom 27Mai 2015+In der Fassung vom 22. August 2018.
  
 ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== ===== 1. Mitgliedsbeiträge =====
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 ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung =====
  
-  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der Vereinsmitglieder anwesend sind. +  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 25 % der Vereinsmitglieder oder deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der Stimmen) anwesend sind. 
-  - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen. +  - //entfällt//
  
 ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder =====
  
   - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.   - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.
-  - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. +  - //entfällt// 
 +  - Für Mittel aus zweckgebundenen Spenden oder einer eventuellen Projektförderung besteht kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Über die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab.
  
 ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== ===== 5. Aufgaben des Vorstandes =====
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   - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.   - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.
   - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen.    - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. 
 +  - Der Vorstand ist für die Erstellung, Einführung und ggf. nötiger Überarbeitung von Raumordnungen für die vom Verein bereit gestellten Räume zuständig.
  
  
  • verein/geschaeftsordnung.txt
  • Zuletzt geändert: 25.08.2018 13:13
  • von bernd