Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
verein:geschaeftsordnung [27.05.2015 23:20] – Geschäftsordnungsänderung durch die Mitgliederversammlung am 27. Mai 2015 stephanj | verein:geschaeftsordnung [25.08.2018 13:13] (aktuell) – [Geschäftsordnung] Datum der Fassung aktualisiert bernd | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Geschäftsordnung ====== | ====== Geschäftsordnung ====== | ||
- | In der Fassung vom 27. Mai 2015 | + | In der Fassung vom 22. August 2018. |
===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== | ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== | ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== | ||
- | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | + | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, |
- | - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen. | + | - // |
===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== | ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== | ||
- Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. | - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. | ||
- | - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. | + | |
+ | | ||
===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== | ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== | ||
Zeile 37: | Zeile 36: | ||
- Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, | - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, | ||
- Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. | - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. | ||
+ | - Der Vorstand ist für die Erstellung, Einführung und ggf. nötiger Überarbeitung von Raumordnungen für die vom Verein bereit gestellten Räume zuständig. | ||