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verein:geschaeftsordnung [16.06.2017 19:37] – Ergänzung Abschn. 5 gemäß Beschluss in MV 2017-1 bernd | verein:geschaeftsordnung [25.08.2018 13:12] – Änderungen gemäß Beschlüssen zur 1. MV 2018 bernd | ||
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===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== | ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== | ||
- | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | + | - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, |
- | - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen. | + | - // |
===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== | ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== | ||
- Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. | - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. | ||
- | - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. | + | |
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===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== | ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== |