verein:geschaeftsordnung

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verein:geschaeftsordnung [16.06.2017 19:37] – Ergänzung Abschn. 5 gemäß Beschluss in MV 2017-1 berndverein:geschaeftsordnung [25.08.2018 13:13] (aktuell) – [Geschäftsordnung] Datum der Fassung aktualisiert bernd
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 ====== Geschäftsordnung ====== ====== Geschäftsordnung ======
  
-In der Fassung vom 14Juni 2017+In der Fassung vom 22. August 2018.
  
 ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== ===== 1. Mitgliedsbeiträge =====
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 ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung =====
  
-  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der Vereinsmitglieder anwesend sind. +  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 25 % der Vereinsmitglieder oder deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der Stimmen) anwesend sind. 
-  - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen. +  - //entfällt//
  
 ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder =====
  
   - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.   - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.
-  - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. +  - //entfällt// 
 +  - Für Mittel aus zweckgebundenen Spenden oder einer eventuellen Projektförderung besteht kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Über die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab.
  
 ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== ===== 5. Aufgaben des Vorstandes =====
  • verein/geschaeftsordnung.1497634627.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 16.06.2017 19:37
  • von bernd