verein:protokolle:mv-2017-02

Mitgliederversammlung 2017.2

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch gemäß § 8 unserer Satzung zu unserer zweiten Mitgliederversammlung des Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V., stattfindend am 19.07.2017 um 19 Uhr im Bytespeicher Erfurt, Liebknechtstraße 8, ein. Es gibt einen kurzfristigen Antrag an die Mitgliederversammlung zur Beschaffung von Geräten für den Makerspace. Die bereits vorliegenden Anträge stehen im Wiki (https://technikkultur-erfurt.de/verein:protokolle:mv-2017-02) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Voraussichtliche Tagesordnung:

1. Begrüßung der Versammlungsteilnehmenden durch den Vorstand
2. Anträge an die Mitgliederversammlung
2.1 Verwendung zweckgebundener Spenden für den Verein
2.2 Beschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace
3. Sonstiges

Die Frist für Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge läuft am 5.7.2017 ab. Sollten dem Vorstand bis dahin entsprechende Anträge vorliegen, erfolgt eine weitere Einladung mit einer aktualisierten Tagesordnung und dem Antragstext der dann vorliegenden Anträge. Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung (nicht die Satzung oder Geschäftsordnung betreffend) können noch bis zum 19.07.2017 an vorstand@technikkultur-erfurt.de eingereicht und auch während der Versammlung noch bekannt gegeben werden.

Viele Grüße
der Vorstand

Stephan begrüßt alle Anwesenden und erläutert den Grund für die Einladung (Anschaffung eines Lasercutters, Kosten über dem Verfügungsrahmen des Vorstands)

  • aktuelle Mitgliederzahl: 32
  • anwesende Mitglieder: 11, Beschlussfähigkeit gegeben

2.1 Verwendung zweckgebundener Spenden für den Verein

antragstitel=Verwendung zweckgebundener Spenden für den Verein |antragsteller=Bernd D. |antragstext=Die Mitgliederversammlung beschließt, dass für Mittel aus zweckgebundenen Spenden für den Verein oder einer eventuellen Projektförderung für den Verein kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung besteht. Über die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab. Der Beschluss gilt bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, der Vorstand ist angehalten, zu diesem Zeitpunkt einen Änderungsantrag der GO zu stellen. |begruendung=Derzeit ist es bei zweckgebundenen Spenden in Höhen, die über den Verfügungsrahmen des Vorstands hinaus gehen, nicht möglich die Spendengelder entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu verwenden, ohne dass eine Mitgliederversammlung einberufen und die Anschaffung beschlossen wird. Neuanschaffungen, welche die Finanzen des Vereins nicht belasten, da sie vollständig oder zum Großteil aus Spenden beschafft werden könnten, werden so unnötig lange verzögert. Sollten zusätzlich zu den Spendenmitteln Zuzahlungen durch den Verein nötig sein, gilt weiterhin der Verfügungsrahmen des Vorstands im Sinne der Geschäftsordnung. |dafuer=11 |dagegen=0 |enthaltung=0 |beschluss=Der Antrag wurde angenommen.

2.2 Beschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace

2.2.1 Erläuterungen zum Laser-Cutter

Beschaffung eines Laser Cutter „FabCreator Fabkit MK5“, Dokumentation im Wiki https://technikkultur-erfurt.de/makerspace:maschinen:lasercutter:start

Kosten

  FabKit CO2 Laser Cutter          5.500,00 €
  Versandkost                        160,00 €
  Rabatt                            -660,00 €
  Gesamtpreis netto                5.000,00 €
  Umsatzsteuer Niederlande 21 %    1.050,00 €
  Umsatzsteuer Deutschland 19 %      950,00 €
  Gesamt brutto 21 %               6.050,00 €

Zoll fällt nicht an

Das Gerät wird zum Endkundenpreis inkl. Mehrwertsteuer gekauft. Welche Umsatzsteuer anzusetzen ist, muss der Verkäufer wissen/festlegen. Evtl. ist es möglich, dass nur 19 % abgeführt werden müssen, dann reduziert sich der Gesamtpreis um 100 €.

Finanzierung

Förderung durch Stiftungsgemeinschaft anstiftung & ertomis 5.000,00 € (Antrag vom 6.6., Zusage vom 20.6.)

  • Bedingungen der „anstiftung“ für Bewilligung der Förderung?
    • Der Empfänger stellt der anstiftung unmittelbar nach Erhalt der Zuwendung eine Zuwendungsbestätigung gemäß dem aktuell gültigen amtlichen Muster (§ 10 b EStG) des Bundesministeriums der Finanzen über die erhaltene Fördersumme aus, Download unter http://anstiftung.de/jdownloads/Frderung/zuwendungsbesttigung_geldzuwendung.pdf
      • Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden. Immobile Investitionen (z.B. Ausbau eines Werkstatt-Raums) müssen gemäß dem Förderzweck mindestens fünf Jahre lang genutzt werden. Die Gegenstände sind zu inventarisieren. Die Projektträger dürfen die erworbenen Gegenstände nur mit Zustimmung der anstiftung verkaufen oder einer anderen Verwendung zuführen.
      • Unmittelbar nach Erhalt des Förderbetrags schickt der Empfänger der anstiftung eine Zuwendungsbestätigung zu. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist durch einen kurzen Sachbericht nachzuweisen. Die Belege verbleiben beim Projektträger. Der Nachweis muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes vorliegen. Im Sachbericht ist konkret darzustellen, welche Maßnahmen durchgeführt und welche Erfolge erzielt wurden.
  • Wir freuen uns, wenn der/die Empfänger/in die anstiftung mit Logo als fördernde Institution im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben nennt. Hier geht’s zum Download: http://anstiftung.de/downloads/category/16-stiftungslogo

Der Differenzbetrag von bis zu 1.050 € muss aus zusätzlichen Spenden oder Vereinsmitteln finanziert werden.

Von Vereinsseite könnten ca. 400 € aus Rücklagen finanziert werden (siehe Rechenschaftsbericht zur 1. MV 2017, ca. 500 € Budget jeweils für BS und MS verfügbar).

Es läuft weiterhin eine Betterplace-Kampagne: https://www.betterplace.org/de/projects/55297-makerspace-erfurt-laser-cutter

Kaufabwicklung

Es gibt Bedenken, einem niederländischen Startup 6.050 € Vorkasse zu überweisen. Liefer- und Zahlungsbedingungen sollten zu unserer Sicherheit neu verhandelt werden. Üblich ist Zahlung nach Lieferung. Ob es ggf. Lieferung per Nachnahme mit einer Spedition gibt, müsste der Lieferant prüfen. Gibt es keine Möglichkeit für Zahlung nach Lieferung, können wir den Cutter nur persönlich abholen und bar bezahlen. Über so etwas wie Bankbürgschaft für die Abwicklung brauchen wir gar nicht nachzudenken, sehr teuer für den Lieferanten.

Nach letzten Informationen sind für den Cutter 12 Wochen Lieferzeit einzuplanen.

antragstitel=Beschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace |antragsteller=Bernd D. |antragstext=Die Mitgliederversammlung beschließt die Anschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace. |begruendung=Derzeit gibt es Aufgrund eines Förderprogramms die Möglichkeit, eine sehr hohe Spende zur Anschaffung des Geräts zu erhalten. Aufgrund des Verfügungsrahmens des Vorstands ist Anschaffung aber nur per Mitgliederbeschluss möglich. Die Anschaffungskosten (Einkauf, Mehrwertsteuer, Zoll) und die Finanzierung des Geräts (Spendengelder, Eigenbeteiligung, etc) werden im Rahmen der Mitgliederversammlung zum Antrag detailiert dargelegt und im Protokoll zur MV ergänzt. |dafuer=11 |dagegen=0 |enthaltung=0 |beschluss=Der Antrag wurde angenommen.

Die Sitzung wurde um 20:40 Uhr durch den Versammlungsleiter geschlossen.







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Versammlungsleiter Protokollführer
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  • Zuletzt geändert: 22.07.2017 14:00
  • von bernd