verein:protokolle:mv-2017-02

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Mitgliederversammlung 2017.2

Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch gemäß § 8 unserer Satzung zu unserer zweiten Mitgliederversammlung des Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V., stattfindend am 19.07.2017 um 19 Uhr im Bytespeicher Erfurt, Liebknechtstraße 8, ein. Es gibt einen kurzfristigen Antrag an die Mitgliederversammlung zur Beschaffung von Geräten für den Makerspace. Die bereits vorliegenden Anträge stehen im Wiki (https://technikkultur-erfurt.de/verein:protokolle:mv-2017-02) zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Voraussichtliche Tagesordnung:

1. Begrüßung der Versammlungsteilnehmenden durch den Vorstand
2. Anträge an die Mitgliederversammlung
2.1 Verwendung zweckgebundener Spenden für den Verein
2.2 Beschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace
3. Sonstiges

Die Frist für Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge läuft am 5.7.2017 ab. Sollten dem Vorstand bis dahin entsprechende Anträge vorliegen, erfolgt eine weitere Einladung mit einer aktualisierten Tagesordnung und dem Antragstext der dann vorliegenden Anträge. Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung (nicht die Satzung oder Geschäftsordnung betreffend) können noch bis zum 19.07.2017 an vorstand@technikkultur-erfurt.de eingereicht und auch während der Versammlung noch bekannt gegeben werden.

Viele Grüße
der Vorstand

2.1 Verwendung zweckgebundener Spenden für den Verein

antragstitel=Verwendung zweckgebundener Spenden für den Verein |antragsteller=Bernd D. |antragstext=Die Mitgliederversammlung beschließt, dass für Mittel aus zweckgebundenen Spenden für den Verein oder einer eventuellen Projektförderung für den Verein kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung besteht. Über die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab. |begruendung=Derzeit ist es bei zweckgebundenen Spenden in Höhen, die über den Verfügungsrahmen des Vorstands hinaus gehen, nicht möglich die Spendengelder entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu verwenden, ohne dass eine Mitgliederversammlung einberufen und die Anschaffung beschlossen wird. Neuanschaffungen, welche die Finanzen des Vereins nicht belasten, da sie vollständig oder zum Großteil aus Spenden beschafft werden könnten, werden so unnötig lange verzögert. Sollten zusätzlich zu den Spendenmitteln Zuzahlungen durch den Verein nötig sein, gilt weiterhin der Verfügungsrahmen des Vorstands im Sinne der Geschäftsordnung. |dafuer= |dagegen= |enthaltung= |beschluss=

2.2 Beschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace

antragstitel=Beschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace |antragsteller=Bernd D. |antragstext=Die Mitgliederversammlung beschließt die Anschaffung eines Laser-Cutters für den Makerspace. |begruendung=Derzeit gibt es Aufgrund eines Förderprogramms die Möglichkeit, eine sehr hohe Spende zur Anschaffung des Geräts zu erhalten. Aufgrund des Verfügungsrahmens des Vorstands ist Anschaffung aber nur per Mitgliederbeschluss möglich. Die Anschaffungskosten (Einkauf, Mehrwertsteuer, Zoll) und die Finanzierung des Geräts (Spendengelder, Eigenbeteiligung, etc) werden im Rahmen der Mitgliederversammlung zum Antrag detailiert dargelegt und im Protokoll zur MV ergänzt. |dafuer= |dagegen= |enthaltung= |beschluss=

Die Sitzung wurde um xx:xx Uhr durch den Versammlungsleiter geschlossen.







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Versammlungsleiter Protokollführer
  • verein/protokolle/mv-2017-02.1499277219.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 05.07.2017 19:53
  • von bernd