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verein:satzung [06.05.2014 23:10] – marvin | verein:satzung [14.12.2014 19:19] – [§ 3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung] stephanj | ||
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- Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung | - Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung | ||
* der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe | * der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe | ||
- | * der Kunst und der Kultur | + | * der Kunst und der Kultur\\ auf den Themengebieten |
- | * auf den Themengebieten | + | |
* der Informationstechnologie | * der Informationstechnologie | ||
* der Computersicherheit und | * der Computersicherheit und | ||
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- Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, | - Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, | ||
- Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig | - Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig | ||
- | * Veranstaltung von öffentlichen | + | * Veranstaltung von öffentlichen |
* gemeinschaftliche, | * gemeinschaftliche, | ||
* Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse | * Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse |