verein:satzung

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verein:satzung [14.12.2014 19:19] – [§ 3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung] stephanjverein:satzung [25.08.2018 13:16] – Ergänzung gemäß Beschluss in 1. MV 2018 bernd
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 ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ======
  
-In der Fassung vom 30April 2014+In der Fassung vom 22. August 2018.
  
 ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr =====
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   - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.   - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.
   - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.   - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
 +  - Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben.
   - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.   - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
   - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.   - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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  • Zuletzt geändert: 08.11.2023 08:33
  • von stephanj