Unterschiede
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verein:satzung [25.08.2018 13:16] – Ergänzung gemäß Beschluss in 1. MV 2018 bernd | verein:satzung [08.11.2023 08:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj | ||
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====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== | ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== | ||
- | In der Fassung vom 22. August 2018. | + | In der Fassung vom 25. Oktober 2023 |
===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ||
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- Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | ||
- Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | ||
- | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt | + | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt |
- Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | ||
- Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. | - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. |