verein:satzung

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verein:satzung [25.08.2018 13:16] – Ergänzung gemäß Beschluss in 1. MV 2018 berndverein:satzung [08.11.2023 08:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj
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 ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ======
  
-In der Fassung vom 22. August 2018.+In der Fassung vom 25Oktober 2023
  
 ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr =====
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   - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.   - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
   - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.   - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
-  - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu zwei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.+  - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu zwei Beisitzer gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
   - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.   - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
   - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.   - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
  • verein/satzung.1535195765.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 25.08.2018 13:16
  • von bernd