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==== Hausrecht ==== | ==== Hausrecht ==== | ||
- | Das Hausrecht des Vereins zur Förderung der Technikkultur Erfurt e.V. wird durch eine/n von ihm autorisierte/ | + | Das Hausrecht des Vereins zur Förderung der Technikkultur Erfurt e.V. wird durch die Mitglieder |
==== Gültigkeit und Änderung der Raumordnung ==== | ==== Gültigkeit und Änderung der Raumordnung ==== | ||
- | Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung. | + | Die aktuelle |
- | Alternativ kann eine Änderung im Rahmen | + | Ein Vorschlag zur Änderung der Raumordnung ist durch das Plenum möglich. Dieser Vorschlag ist dem Vorstand zu übergeben, dieser entscheidet als Vereinsorgan über die Umsetzung. |
- | Die aktuelle Raumordnung ist in den Räumen auszulegen. | + | <del>==== Plenum ==== |
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- | ==== Plenum ==== | + | |
Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder. | Neben der Mitgliederversammlung des Vereins bildet das Plenum ein informelles Organ der Mitglieder und Nicht-Mitglieder. | ||
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Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen. | Das Plenum dient zum gemeinschaftlichen Meinungs- und Wissensaustausch über die Aktivitäten im Verein und den Vereinsräumen. Teilnehmende sind Mitglieder und Nicht-Mitglieder gleichermaßen. Es gibt kein Stimmrecht und keine Beschlussmöglichkeit. Themen und Ergebnisse sind zu protokollieren und auf der Webseite und Mailingliste zu veröffentlichen. | ||
- | Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand. | + | Termine für ein Plenum werden gemeinschaftlich längerfristig festgelegt und angekündigt. Bei Terminkonflikten schlichtet der Vorstand.</ |
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+ | //Plenum als allgemeine Info ins Wiki auf eigene Seite// | ||
==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen ==== | ==== Allgemeines zum Aufenthalt in den Vereinsräumen ==== | ||
- | Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen, betrieben durch den Verein zur Förderung der Technikkultur in Erfurt e.V., akzeptier Mitglieder und Nicht-Mitglieder diese Raumordnung. Sollte diese Person einen oder mehrere Punkte dieser Raumordnung nicht akzeptieren, | + | Mit dem Aufenthalt in den Vereinsräumen |
- | Der Aufenthalt | + | Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten und die Arbeits- und Werkstattplätze sind nach der Benutzung |
- | Bei den Vereinsräumen handelt es sich um Gemeinschaftsräume. | + | Es gilt ein absolutes Rauchverbot |
- | Es gilt ein absolutes Rauchverbot in allen Räumen. Vor den Aussentüren darf geraucht werden. Zigarettenreste | + | Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung |
- | Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen, | + | Bei Bild- und Tonaufnahmen gelten § 22 und § 23 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG). |
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- | Bei Bild- und Tonaufnahmen | + | |
==== Haftung ==== | ==== Haftung ==== | ||
- | Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. | + | Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder haften für fahrlässig erzeugte Schäden. |
- | Für Schäden gleich welcher Art, insbesondere wenn sie sich aus Missachtung der Hausordnung ergeben, haftet der/die Verursacher/ | + | Der Verein |
- | + | ||
- | Der Verein | + | |
Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden. | Für die Sicherheit der in den Vereinsräumen aufgestellten und betriebenen Geräte sind die jeweiligen Personen zuständig, die das betreffende Gerät mitgebracht haben. Wenn technische Geräte für den allgemeinen Gebrauch mitgebracht werden, sind die Nutzenden für die sachgemäße (entspricht nicht gefährdender) Benutzung verantwortlich. Im Zweifel müssen weitere Informationen über die Geräte eingeholt werden. | ||
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==== Sachspenden und Leihgaben ==== | ==== Sachspenden und Leihgaben ==== | ||
- | Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind am Objekt | + | Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden und Leihgaben sind mit Eigentümernamen zu kennzeichnen. Sachspenden werden Eigentum des Vereins und werden inventarisiert. |
Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden. | Sachspenden und Leihgaben können vom Vorstand abgelehnt werden. | ||
- | Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werden. Eigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangen. Der Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer/Spender. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen. | + | Die Nutzungsbedingungen von Leihgaben kann mit dem Vorstand vom Eigentümer vereinbart werden. Eigentümer und Vorstand können jederzeit die Rücknahme der Leihgaben verlangen. Der Rücktransport obliegt in allen Fällen dem Eigentümer. Die Rücknahme ist jeweils rechtzeitig anzukündigen. |
- | + | ||
- | Sachspenden und Leihgaben, die nicht funktionstüchtig sind, sind vorzugsweise bis zur Reparatur als Projektmaterialien zu behandeln. | + | |
===== Raumnutzung ===== | ===== Raumnutzung ===== | ||
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==== Zugang ==== | ==== Zugang ==== | ||
- | Es ist geöffnet, solange sich mindestens ein Mitglied in den Räumlichkeiten befindet. | + | Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Space, die Organisation eines der verfügbaren Schlüssel liegt jedoch beim Mitglied. Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat die Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten einzelner Mitglieder. |
Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist. | Nicht-Mitglieder haben nur Zugang, solange mindestens ein Mitglied anwesend ist. | ||
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==== Schlüsselnutzung ==== | ==== Schlüsselnutzung ==== | ||
- | Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen | + | Die Schlüsselliste wird durch den Vorstand und weitere authorisierte Personen verwaltet. Schlüsselwechsel sind dem Vorstand mitzuteilen. Bei absehbar längerer Nichtbenutzung sind die Schlüssel an ein anderes, interessiertes Mitglied zu übergeben. Findet sich kein interessiertes Mitglied, kann der Schlüssel auch dem Vorstand zur Verwaltung übergeben werden. |
Der Vorstand kann jederzeit über die Herausgabe eines Schlüssels verfügen. | Der Vorstand kann jederzeit über die Herausgabe eines Schlüssels verfügen. |