verein:geschaeftsordnung

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verein:geschaeftsordnung [10.10.2013 18:25] – Artikel 3 gemäß des Mitgliedsversammlungsbeschlusses vom 09.10.2013 angepasst marvinverein:geschaeftsordnung [25.08.2018 13:13] (aktuell) – [Geschäftsordnung] Datum der Fassung aktualisiert bernd
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 ====== Geschäftsordnung ====== ====== Geschäftsordnung ======
  
-In der Fassung vom 9Oktober 2013+In der Fassung vom 22. August 2018.
  
 ===== 1. Mitgliedsbeiträge ===== ===== 1. Mitgliedsbeiträge =====
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   - Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen entweder\\ a) einen vollen Beitrag von 20 Euro / Monat\\ b) einen ermäßigten Beitrag von 10 Euro / Monat.   - Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen entweder\\ a) einen vollen Beitrag von 20 Euro / Monat\\ b) einen ermäßigten Beitrag von 10 Euro / Monat.
   - Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Studenten sowie Rentner bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.\\ Der ermäßigte Beitrag kann zudem auf Antrag vom Vorstand gewährt werden.   - Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Studenten sowie Rentner bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.\\ Der ermäßigte Beitrag kann zudem auf Antrag vom Vorstand gewährt werden.
-  - Bis zur Anmietung eigener Räumlichkeiten gelten geänderte Beitragssätze von\\ a) einem vollen Beitrag von 13 Euro Monat\\ beinem ermäßigten Beitrag von 6 Euro Monat. +  - //(entfallen)//
   - Die Beiträge für Fördermitglieder werden in gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand festgelegt.   - Die Beiträge für Fördermitglieder werden in gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand festgelegt.
   - Zusätzliche Spenden können nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechnet werden.   - Zusätzliche Spenden können nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechnet werden.
 +  - In Fällen, in denen die in Absatz 1 und 2 festgelegten Mitgliedsbeiträge für ein ordentliches Mitglied unzumutbar erscheinen, entscheidet der Vorstand nach Anhörung über einen individuellen Beitrag. Der Vorstand darf seine Entscheidung jeweils nur für ein Jahr fällen. Im Falle des Fortbestehens der Gründe für die Beitragsminderung ist eine erneute Anhörung für jedes weitere Jahr erforderlich. Der individuelle Beitrag beträgt mindestens 1 Euro/Monat.
  
  
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   - Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus jeweils mindestens monatlich zu entrichten. Kriterium ist das Eingangsdatum auf dem Vereinskonto.   - Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus jeweils mindestens monatlich zu entrichten. Kriterium ist das Eingangsdatum auf dem Vereinskonto.
-  - Einmal gezahlte Beiträge werden nicht, auch nicht bei Kündigung der Mitgliedschaft und auch nicht anteilig, zurückgezahlt.+  - Bereits gezahlte Beiträge werden nicht, auch nicht bei Kündigung der Mitgliedschaft und auch nicht anteilig, zurückgezahlt.
   - Für den Beitrittsmonat ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.   - Für den Beitrittsmonat ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.
  
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 ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ===== ===== 3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung =====
  
-  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 60% der Vereinsmitglieder anwesend sind. +  - Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 25 % der Vereinsmitglieder oder deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der Stimmen) anwesend sind. 
-  - Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen. +  - //entfällt//
  
 ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder ===== ===== 4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder =====
  
   - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.   - Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.\\ Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.\\ Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig.
-  - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig. +  - //entfällt// 
 +  - Für Mittel aus zweckgebundenen Spenden oder einer eventuellen Projektförderung besteht kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Über die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab.
  
 ===== 5. Aufgaben des Vorstandes ===== ===== 5. Aufgaben des Vorstandes =====
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   - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.   - Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.
   - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen.    - Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen. 
 +  - Der Vorstand ist für die Erstellung, Einführung und ggf. nötiger Überarbeitung von Raumordnungen für die vom Verein bereit gestellten Räume zuständig.
  
  
  • verein/geschaeftsordnung.1381422359.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 10.10.2013 18:25
  • von marvin