verein:satzung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
verein:satzung [06.05.2014 23:09] – Einpflegen der Satzungsänderung vom 30.04.2014 marvinverein:satzung [08.11.2023 08:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj
Zeile 1: Zeile 1:
-====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt“ ======+====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ======
  
-In der Fassung vom 30April 2014+In der Fassung vom 25Oktober 2023
  
 ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr =====
Zeile 18: Zeile 18:
   - Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung   - Grundlegender Zweck des Vereins ist die Förderung
     * der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe     * der Erziehung, der Volks- und der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
-    * der Kunst und der Kultur +    * der Kunst und der Kultur\\ auf den Themengebieten
-    * auf den Themengebieten+
     * der Informationstechnologie     * der Informationstechnologie
     * der Computersicherheit und     * der Computersicherheit und
Zeile 29: Zeile 28:
   - Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.   - Das primäre Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind Aufbau und Betrieb einer Begegnungsstätte, die eine räumliche Grundlage für Aktivitäten im Sinne dieser Satzung bildet.
   - Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig   - Die sekundären Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind schwerpunktmäßig
-    * Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten des Vereins+    * Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, Seminaren, Tagungen und anderen Informationsveranstaltungen zu den Themengebieten des Vereins
     * gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen     * gemeinschaftliche, kritische Rezeption von Medieninhalten wie Dokumentationen, Vortragsmitschnitten oder Artikeln, die der Bildung auf den Themengebieten des Vereins dienen
     * Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse     * Ausstellung technischer Geräte von historischem oder aktuellem Interesse
Zeile 68: Zeile 67:
   - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.   - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.
   - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.   - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
 +  - Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben.
   - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.   - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
   - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.   - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
Zeile 83: Zeile 83:
   - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.   - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
   - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.   - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
-  - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu zwei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.+  - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu zwei Beisitzer gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
   - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.   - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
   - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.   - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
  • verein/satzung.1399410597.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 06.05.2014 23:09
  • (Externe Bearbeitung)