Unterschiede
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verein:satzung [14.12.2014 19:19] – [§ 3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung] stephanj | verein:satzung [08.11.2023 08:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj | ||
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====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== | ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== | ||
- | In der Fassung vom 30. April 2014 | + | In der Fassung vom 25. Oktober 2023 |
===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== | ||
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- Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. | - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen. | ||
- Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. | - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme. | ||
+ | - Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben. | ||
- Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. | - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt. | ||
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung, | - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, | ||
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- Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. | ||
- Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. | ||
- | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt | + | - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt |
- Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | ||
- Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. | - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird. |