verein:satzung

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verein:satzung [14.12.2014 19:19] – [§ 3 Zweck des Vereines und Zweckverwirklichung] stephanjverein:satzung [08.11.2023 08:33] (aktuell) – SÄ vom 25.10.2023 stephanj
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 ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ====== ====== Satzung des „Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V.“ ======
  
-In der Fassung vom 30April 2014+In der Fassung vom 25Oktober 2023
  
 ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ===== ===== § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr =====
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   - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.   - Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung durch öffentliche Abstimmung getroffen. Auf Wunsch eines ordentlichen Mitglieds ist geheim abzustimmen.
   - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.   - Jedes ordentliche Mitglied hat genau eine Stimme.
 +  - Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben.
   - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.   - Zur Fassung eines Beschlusses ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Ausgenommen sind die in § 10 und § 11 geregelten Angelegenheiten. Eine zur Herstellung der Beschlussfähigkeit nötige Untergrenze von abgegebenen Stimmen wird in der Geschäftsordnung festgelegt.
   - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.   - Eine ordentliche Mitgliederversammlung, bezeichnet als Jahreshauptversammlung, wird einmal jährlich einberufen. Ihre Tagesordnung umfasst unter anderem den Rechenschaftsbericht des Vorstands über die Vereinstätigkeit sowie den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters für das vorherige Geschäftsjahr.
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   - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.   - Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten.
   - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.   - Bei Rücktritt oder andauernder Ausübungsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds ist der gesamte Vorstand neu zu wählen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstands ist der bisherige Vorstand zur bestmöglichen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
-  - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu zwei Beisitzer gewählt. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.+  - Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie werden von der Mitgliederversammlung aus den ordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Es werden nacheinander Vorstandsvorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer sowie falls gewünscht bis zu zwei Beisitzer gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
   - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.   - Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Verein angestellten Mitarbeiter. Er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
   - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.   - Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen, deren Rahmen von der Geschäftsordnung festgelegt wird.
  • verein/satzung.1418581174.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 14.12.2014 19:19
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