Gesichtserkennung, Verhaltensscanner, automatisierte Datenanalyse: Stellungnahme zum Entwurf des Polizeigesetzes in Thüringen
Die Thüringer Landesregierung plant, die polizeilichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr ganz erheblich auszuweiten, ohne ausreichend Beschränkungen einzubauen. Wir veröffentlichen eine gemeinsame Stellungnahme zum Polizeiaufgabengesetz.
Die Brombeerkoalition aus CDU, SPD und BSW in Thüringen will den Überwachungsdruck auf die Bevölkerung deutlich erhöhen. Ihr Entwurf zum Polizeiaufgabengesetz beinhaltet ein Schreckenskabinett neuer technischer Überwachungsvorhaben. Der Chaos Computer Club veröffentlicht mit dem Krautspace Jena, dem Bytespeicher Erfurt und Netz39 eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Am Donnerstag, den 27. August, wird im Thüringer Landtag von 9 bis 18 Uhr eine mündliche Anhörung zum Entwurf des Polizeiaufgabengesetzes stattfinden. Die Anhörung wird auch gestreamt.
Nach dem Willen der Landesregierung soll die Thüringer Polizei mehr Befugnisse zur Videoüberwachung mit Verhaltenserkennung erhalten. Das Verhalten von vorbeilaufenden Menschen soll mit einer Software fortwährend analysiert werden. Diese soll entscheiden, wer sich ungewöhnlich oder auffällig verhält, und gibt jeweils Alarm. Ob die teuren Verhaltensscanner halten können, was die Anbieter versprechen, ist mindestens fraglich. Klar ist nur: Alle an den Kameras Vorbeilaufenden und ihr Verhalten würden erfasst und ausgewertet.
Analyse von Millionen Datenschnipseln völlig Unbeteiligter
Eine weitere geplante Befugnis ist die permanente Zusammenführung der polizeilichen Datenmassen mitsamt automatisierter Datenanalyse. Eine Software bringt dazu die Datensysteme zusammen und sucht und bewertet beispielsweise Querverbindungen zwischen Menschen oder Menschengruppen. Dabei werden auch laufend Daten Unverdächtiger gerastert.
Solche Analysen können aufgrund des zugrundeliegenden Polizeidatenmaterials Menschen diskriminieren. In der Praxis erleben wir bereits regelmäßig eine Verantwortungsabwälzung auf diskriminierende Entscheidungen einer Software. Diese Erkenntnis ignoriert der Gesetzentwurf einfach. Nicht mal ein Alibi-Satz (wie in Sachsen) schaffte es in den Entwurf. Wie das Diskriminierungsverbot praktisch umgesetzt werden soll, diese Frage stellt sich der Gesetzgeber in Thüringen offenbar nicht einmal.
Andere Bundesländer setzen für eine solche Datenanalyse Software von Palantir ein. Welche Software in Thüringen eingesetzt werden soll, ist bisher offen. Das Thüringer Innenministerium sieht einen ganzen Markt für Analyseplattformen und prüft „ergebnisoffen“. Nur das eigentliche Ergebnis, dass nämlich Millionen Datenschnipsel völlig Unbeteiligter in die Analyse einfließen werden, steht schon fest, falls das Gesetz so beschlossen wird.
Massenhaft Gesichtserkennung und noch mehr Staatstrojaner
Der Gesetzentwurf sieht auch den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung in großem Umfang vor. Bilder und Videos aus dem Internet dürfen dann massenhaft heruntergeladen und analysiert werden. Solche biometrischen Daten sind besonders sensibel, sie genießen daher eigentlich einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung – erst recht massenhaft – wäre schon deshalb nicht zulässig, weil dies in der Praxis nur mit einer Datenbank gelänge, welche es nach der KI-Verordnung der EU nicht geben darf. Eine Notwendigkeit für die geplante biometrische Suche mit automatisierter Massenauswertung ist an keiner Stelle zu erkennen. Daher ist das Vorhaben abzulehnen.
Der Gesetzentwurf greift tief in unsere Grundrechte und unsere Freiheiten ein. Jens Kubieziel, Vorstand des Hackspace Jena, erklärt: „Mit diesem Gesetz sollen die Daten von Millionen Menschen ausgewertet werden, die nie etwas mit einer Straftat zu tun hatten. Ein solcher Plan zur anlasslosen Massenauswertung darf in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben.“
Die Landesregierung plant außerdem, die Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern ganz erheblich auszuweiten. Staatliches Hacken soll nun schon erlaubt sein, wenn ein Gefahrverdacht für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ besteht. Wer etwa die Blockade einer öffentlichen Straße plant oder durchführt, kann schon Ziel dieser höchst invasiven Überwachungsmaßnahme werden.
Der Kauf, die Entwicklung und der Einsatz staatlicher Schadsoftware haben gefährliche gesellschaftliche Auswirkungen. Ein Staatstrojaner basiert auf der Ausnutzung und Geheimhaltung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Diese Lücken sind auch für andere Akteure ausnutzbar und schränken damit die Sicherheit aller IT-Systeme ein. Eine solche uferlose Ausweitung des Staatstrojanereinsatzes untergräbt die Sicherheit der Bevölkerung und der Wirtschaft und ist abzulehnen.
Wir fordern, Verhaltensscanner, automatisierte Datenanalyse und biometrische Gesichtserkennung aus dem Gesetzentwurf ersatzlos zu streichen. Es böte sich an, bei der Gelegenheit die Erlaubnis zum Staatstrojanereinsatz zu streichen.
Links:
- Gemeinsame Stellungnahme des CCC, Krautspace, Bytespeicher und Netz39 e.V.
- Polizeiaufgabengesetz, Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringen, Drucksache 8/2478:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/104845/8_2478_zweites_gesetz_zur_aenderung_des_polizeiaufgabengesetzes#navpanes=0 - Derzeitiger Einsatz von Staatstrojanern in Thüringen:
https://parldok.thltcloud.de/parldok/dokument/105083 - Einladung zum Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung am 27. August 2026 in den Thüringer Landtag:
https://www.thueringer-landtag.de/uploads/tx_tltcalendar/invitations/E8IKL021.pdf
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