Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Geschäftsordnung
In der Fassung vom 30. April 2014
1. Mitgliedsbeiträge
- Ordentliche Mitglieder des Vereins zahlen entweder
a) einen vollen Beitrag von 20 Euro / Monat
b) einen ermäßigten Beitrag von 10 Euro / Monat. - Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler, Studenten sowie Rentner bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Der ermäßigte Beitrag kann zudem auf Antrag vom Vorstand gewährt werden. - (entfallen)
- Die Beiträge für Fördermitglieder werden in gegenseitiger Absprache mit dem Vorstand festgelegt.
- Zusätzliche Spenden können nicht mit Mitgliedsbeiträgen verrechnet werden.
2. Fälligkeiten
- Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus jeweils mindestens monatlich zu entrichten. Kriterium ist das Eingangsdatum auf dem Vereinskonto.
- Bereits gezahlte Beiträge werden nicht, auch nicht bei Kündigung der Mitgliedschaft und auch nicht anteilig, zurückgezahlt.
- Für den Beitrittsmonat ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen.
3. Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 50% der Vereinsmitglieder anwesend sind.
- Die Untergrenze zur Beschlussfähigkeit aus 3.1. ist ab einer Vereinsmitgliederanzahl von 25 Personen neu festzusetzen.
4. Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder
- Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 400 Euro verfügungsberechtigt.
Über einen Betrag von bis zu 1000 Euro oder bei regelmäßigen Zahlungen von mehr als 200 Euro / Monat können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen.
Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die Mitgliederversammlung nötig. - Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
5. Aufgaben des Vorstandes
- Der Schatzmeister hat sich um den Einzug und die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge zu kümmern, Ein-, Ausgaben und Vermögen des Vereins zu verwalten und zu protokollieren sowie mindestens halbjährlich sowie auf Anfrage der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht abzugeben.
- Der Schriftführer ist verantwortlich für die Protokollierung der Mitglieder- und Vorstandsversammlungen, die Versendung von Einladungen und die Zugänglichmachung von Beschlüssen und Protokollen.
- Der Vorstandsvorsitzende ist erster Ansprechpartner in Organisationsfragen für die Mitglieder und für die Kommunikation nach Außen.
6. Erstattung von Auslagen
- Auslagen zum Zweck des Vereinsziels werden erstattet, wenn Zweck und Verhältnismäßigkeit auf Anfrage der Mitgliederversammlung nachgewiesen werden.
7. Schriftform
- Alle der Schriftform bedürfenden Mitteilungen können mittels elektronisch signierter Kommunikation erfolgen. Dazu notwendige öffentliche Schlüssel sind im Vorfeld bereitzustellen.
- Alternativ können auf Antrag Mitteilungen an einzelne Mitglieder in Papierform erfolgen. Diesen Mitgliedern kann das dazu notwendige Porto als Gebühr auferlegt werden.